Stichwortsammlung: Einspruchverfahren Planfeststellungsabschnitt 1.3

Neben unserer Stichwortsammlung haben wir auch einen Mustereinspruch erstellt. Informationen dazu gibt es unter Einspruch PFA 1.3

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stichwortsammlung_10122013

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Nun folgt die komplette Sammlung. Auf die Überschriften kann direkt verlinkt werden. Wir erhoffen uns so eine rege Diskussion zum PFA 1.3.

Aktualisierungen am 17.11.13 und 25.11.13 (zu den Themen Lärm und Baulogistik) und 10.12.13 (zu den Themen Natur, Sicherheit und Katastrophenschutz u. a.) gekennzeichnet durch Unterstreichung.

1. Vorbemerkungen/Allgemeines/Grundlegendes

1.1 Befangenheit

Das Regierungspräsidium ist als weisungsabhängige Landesbehörde befangen, weil das Land Baden-Württemberg wegen der mit der Vorhabenträgerin vertraglich vereinbarten „Projektförderungspflicht“ gehindert ist, die für eine Erörterungsbehörde notwendige Ermessensausübung unparteiisch durchzuführen. Deshalb besteht eine berechtigte Besorgnis der Befangenheit. Das Erörterungsverfahren kann deshalb nicht von einer Landesbehörde durchgeführt werden.

1.2 Datenschutz

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat bei der Planänderung zum Grundwassermanagement die vollständigen Adressangaben der Einwender an die Deutsche Bahn AG weitergegeben. Dem haben die Einwender nicht zugestimmt. Sie sind davon ausgegangen, dass sie ihre Angaben nur zu dem Zweck angeben, damit das Regierungspräsidium Kontakt zu ihnen aufnehmen kann. Die Deutsche Bahn AG hat nicht zu interessieren, in welcher Straße die Einwender wohnen. Sie sollen sich mit Begründung der Einwendung und der Besorgnis der Bürger auseinandersetzen und nicht wie hoch der Grad der Betroffenheit für die einzelnen Personen sind. Verspätungen im S-Bahn-Verkehr wirken sich auf alle Fahrgäste aus und da macht es keinen Unterschied, ob der Einwender in Rohr oder in Waiblingen wohnt. Eine Antwort zu diesem Fall vom Landesbeauftragten für Datenschutz steht bis heute aus (Stand: 06.12.2013).

1.3 Bürgerbeteilung/Filderdialog als Farce

Durch den jetzt vorliegenden Planfeststellungsabschnitt (PFA) wird außerdem ein Ergebnis der Bürgerbeteiligung (Filderdialog) völlig konterkariert. Kein Mischverkehr, ein RE-Halt in Vaihingen und ein S-Bahn-Ringschluss bis Wendlingen sowie ein hoch wirksamer Lärmschutz und der Erhalt der Gäubahnstrecke insbesondere als Notfallstrecke für die S-Bahnen waren gefordert. Alle diese Punkte missachtet die jetzige Planung. Die Bürgerbeteiligung war eine Showveranstaltung der Deutschen Bahn AG, bei der kritische und wache BürgerInnen trotz aller Manipulationsversuche ihre Interessen korrekt und deutlich formuliert und abgestimmt haben. Dieses Ergebnis muss bei der Planung beachtet werden!

Die Unterlagen haben nicht in allen betroffenen Bezirksämtern in Papierform ausgelegen. So waren die Unterlagen zum Beispiel im Bezirksrathaus Vaihingen nicht einsehbar. Allein aus diesem Grund ist das gesamte Verfahren zurückzuweisen.

1.4 Irreführung der Bevölkerung durch Werbung

Die Deutsche Bahn AG wirbt damit, dass die Fahrzeit von Stuttgart nach Paris künftig 3 Stunden 10 Minuten (Stand: 2005) betragen wird, aber bereits im Jahr 2013 beträgt die Fahrzeit von Stuttgart nach Paris um die 3 Stunden. Der TGV fährt aus dem Kopfbahnhof ab und Stuttgart 21 ist noch nicht einmal ansatzweise realisiert.

Es wird mit Fahrzeitverkürzungen im S-Bahn-Betrieb geworben, aber die Fahrzeit der S 5 zwischen Tamm und Stuttgart Hbf hat sich um 2 Minuten auf 23 Minuten verlängert, obwohl sie über 30 Jahre lang die gleiche Strecke in 21 Minuten zurücklegte.

Auch der Deutschen Bahn AG ist sicherlich bewusst, dass das menschliche Gehirn Dinge, die es mehrfach wahrnimmt, für wahrscheinlicher und glaubwürdiger hält. Darum werden weiterhin Lügen wiederholt, bis alle diesen Lügen Glauben schenken. Diese Irreführung dient der Verschleierung der wahren Interessen der Deutschen Bahn. Denn es geht um riesige Gewinne (auch durch teure Projekte mit extrem hohen Baukosten z.B. durch lange Tunnelstrecken) und nicht um Qualität für den Fahrgast oder den eigentlichen Beförderungsauftrag.

1.5 Keine Informationsveranstaltungen und Fragestunden

Es gab weder im Bezirk Möhringen noch im Bezirk Vaihingen Veranstaltungen, bei denen die Bürger über das Bauvorhaben informiert worden wären und bei denen sie sich von Sachverständigen Fragen hätten beantworten lassen können. Die Planfeststellungsunterlagen sind nicht für fachfremde Personen geschrieben und deshalb sind etliche Punkte und Pläne für Laien nicht verständlich. Deshalb wissen viele Bürger nicht und können es auch nicht einschätzen welche Unannehmlichkeiten durch die Baumaßnahmen auf sie zukommen, wie groß ihre persönliche Betroffenheit ist und welche Auswirkungen und Nebenwirkungen sie nach Fertigstellung zu ertragen haben. Umso wichtiger ist es aufzuzeigen, wo welcher gewohnte Waldweg für die Wanderer/Fahrradfahrer während und nach der Bauzeit nicht mehr benutzt werden kann, wie sich das gewohnte Landschaftsbild verändert und in welcher Weise der S-Bahn-Verkehr betroffen ist. Außerdem müssen die Naherholungssuchende darüber aufgeklärt werden, wie Lärm, elektromagnetische Felder und Luftverschmutzung sich auf ihren Körper auswirken, wenn sie sich weiterhin in ihrem Stadtwald aufhalten möchten. Der Wald spielt eine wichtige Rolle im Leben eines Menschen für die Gesundheitsfürsorge und –vorsorge. Auch fragt sich so mancher, ob der Lärmminderungsplan, der im Jahr 2000 für Vaihingen aufgestellt worden war, bloß eine Beschäftigungstherapie gewesen ist, oder ob damit das Ziel erreicht werden sollte, das Leben in Vaihingen lebenswerter zu machen.

2. Planrechtfertigung

Im Jahr 2013 ist die Planrechtfertigung entfallen, weil das Projekt sich nicht mehr selber trägt. Die Kosten sind immens gestiegen, das Projekt ist nicht mehr wirtschaftlich und der Wirtschaftlichkeitsfaktor liegt unter 1. Anfänglich versprochen sollte es den Bürger nur 4,9 Milliarden DM (2,45 Mrd. Euro) kosten. Inzwischen lassen sich die Mehrkosten mit mindestens 4,35 Milliarden Euro beziffern und wieviel Geld das Projekt schlussendlich den Steuerzahler kosten wird, steht in den Sternen. Der ICE soll nur alle 2 Stunden ein Mal zum Flughafen fahren, und weil es heute schon schnellere, günstigere und bessere Verbindungen an den Flughafen gibt, sind die Planungen für diesen Planfeststellungsabschnitt überflüssig. Ein unwirtschaftliches Projekt darf nicht aus Steuergeldern finanziert werden.

2.1 Bedarf

Welche positiven Wirkungen werden dem Vorhaben unterstellt?

Wie wahrscheinlich sind die Prognosen, mit denen gearbeitet wird?

Wir erkennen keinen Bedarf für die Rohrer Kurve.

Die Fahrgäste aus Singen/Freudenstadt, die zum Flughafen Stuttgart wollen, können nach dem Bau der Rohrer Kurve den Flughafen mit Sitzenbleiben – also ohne Umsteigen – erreichen. Das ist schön für sie. Wie viele Fahrgäste sind das? Hierzu muss die Bahn Zahlen vorlegen, die die Kosten rechtfertigen. Denn es gibt andere, wesentlich kostengünstigere Lösungen (IC/RE-Halt in Vaihingen, Umsteigen in Flughafen-S-Bahn), die außerdem folgende Vorteile für die Fahrgäste bieten: häufigere Verbindung (S-Bahn-Takt) statt 2 Std.-Takt, weniger Treppen am S-Bahnhof Flughafen als am geplanten Flughafenbahnhof sowie kürzere Laufstrecken mit Gepäck, da die S-Bahn direkt unter dem Terminal hält.

Die Fahrgäste aus Singen/Freudenstadt, die Richtung Stuttgart möchten, müssen nach Fertigstellung des PFA 1.3. einen längeren Fahrtweg und vermehrt risikoreiche Tunnelfahrten in Kauf nehmen.

Es ist kein Bedarf für uns erkennbar, da selbst die wenigen Fahrgäste aus Singen/Freudenstadt in der Tat durch den Bau der Rohrer Kurve mehr Nachteile als Vorteile hätten.

Die Sondergenehmigung für den Mischverkehr auf den S-Bahngleisen gilt nur bis 2035. Unserer Ansicht nach, rechtfertigt diese Genehmigung, die jederzeit nicht mehr erteilt werden kann, keinen Bau. Da die Voraussetzung für den Betrieb relativ bald entfallen kann, wird hier nicht nachhaltig und vorausschauend geplant. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Sondergenehmigung immer wieder erteilt wird. Zumal, wenn es zu einem tragischen Unfall, nämlich einer Kollision zweier Züge auf dem Gegenverkehrsgleis kommen sollte.

Die Ausnahmegenehmigung ist auf 2035 befristet. Wenn man so plant, als ob es diese nicht gäbe, handelt man gegen geltende Bestimmungen.

Das Projekt war im Jahr 1995 angeblich mal wirtschaftlich. Heute ist es bei den immens angestiegenen Kosten nicht mehr wirtschaftlich. (siehe Thema Finanzen)

Versprochene Arbeitsplätze. Mit dem „Baubeginn“ am 2.2.2010 ist die Arbeitslosenzahl in Stuttgart und in der Region bestimmt nicht zurückgegangen, weil die Bauarbeiter von sonst woher kommen, aber keine Arbeitsplätze vor Ort geschaffen werden.

Die Analyse der Beschäftigungswirkungen von Stuttgart 21 durch das IMU Institut zeigt, dass durch das Projekt nicht wie behauptet ein wichtiger „Jobmotor für die Region“ entsteht. Vielmehr sind die Beschäftigungswirkungen von Stuttgart 21 wie auch von K 21 sehr bescheiden. Die Beschäftigungswirkungen können in der Auseinandersetzung um beide Bahnhofskonzepte keine Rolle spielen.

Die versprochene 50 %ige Leistungssteigerung des Schrägbahnhofs wurde von wikireal bereits widerlegt. Die DB hat bis heute kein Dementi oder auch nur eine Richtigstellung der wikireal-Ergebnisse gebracht. Offenbar hat wikireal also in allen Punkten Recht. (siehe Irreführung der Bevölkerung) http://www.wikireal.info/wiki/Hauptseite

Im Rahmenplan 1997 wird als Ziel formuliert: „Minimierung des Energie- und Ressourcenbedarfs für die Gebäudeerstellung und die Gebäudenutzung“. Wie soll das bei zig Rolltreppen und Aufzügen umgesetzt werden, insbesondere im Schrägbahnhof und im Flughafenbahnhof? Das Projekt ist – wie sich nun zeigt – auf die Verschwendung von Energie und Ressourcenbedarf ausgelegt.

Ferner bedeuten die Steigungen im geplanten 2. Berghau-Tunnel auch einen erhöhten Energiebedarf.

Geplant war ein ICE pro Stunde, jetzt nur alle zwei Stunden. Die Verlängerung der U-Bahn-Linie 6 – über Fasanenhof hinaus zum Flughafen – ist beschlossene Sache. Im Gegensatz zum ICE können die Fahrgäste auf diesem Weg 6 x pro Stunde zum Flughafen fahren. Das sind 11 Fahrten mehr. Bei einem 5-Minuten-Takt wären es sogar 22 Fahrten.

2.2 Vollständigkeit

Ich fand in den Unterlagen keine Angaben zu:

  • Auswirkungen auf die Haltestellen Rohr, Vaihingen, Österfeld und Universität. Insbesondere in Zusammenhang mit einem Notfallkonzept. (siehe Gäubahn-Erhalt). Es werden Fälle befürchtet, die das Anfahren dieser drei Stationen nicht mehr gewährleisten.Neben dem Industriegebiet (Synergiepark Vaihingen/Möhringen) sind der STEP und die Universität mit vielen Arbeitsplätzen und Studierenden dann betroffen. Viele kommen aus den umliegenden Landkreisen Ludwigsburg, Pforzheim etc. und werden dann vom Hauptbahnhof kommend , sehr zeitintensive Umwege auf sich nehmen müssen. Ebenso die Pendler aus dem südlichen Raum Herrenberg, Böblingen und weiter bis hin nach Freudenstadt, Eutingen etc.
  • Es fehlt ein Notfallkonzept: Das vermutete und einzig mögliche Notfallkonzept mit Bussen ist unzureichend und wesentlich schlechter für die Fahrgäste als das vorhandene und somit ein Rückbau. Wenn man so plant, dass das Notfallkonzept nachher schlechter wird, handelt man gegen die Bahngesetze.
  • Es fehlt die Notwendigkeit: Für die Investition wollen zu wenige Leute zum Flughafen, siehe MIV: nur 110 Pers pro Tag = 1%
  • Es fehlt der Ersatzhalt in Vaihingen, der während der Gäubahn-Abschneidung am Nordbahnhof erforderlich ist. Dieser gehört zwingend logisch zum PFA 1.3 dazu.
  • Es fehlt die Möglichkeit der Güterbelieferung über die Schiene zum gesamten Industriegebiet Wallgraben.
  • Es wird verhindert dass eine CO2 reduzierter(Güter)Verkehr möglich wird.
  • Es fehlt eine Möglichkeit, die Autos auf die Schienen umzuladen. Häufig steht ein (leerer) Autoreisezug abgestellt im Vaihinger Bahnhof.
  • Es fehlt eine Angabe zur Bauzeit der Rohrer Kurve
  • Finanzierungsplan: Es fehlt ein detaillierter Finanzierungsplan, der plausibel ist und mit realistischen Wahrscheinlichkeiten arbeitet, um nachprüfen zu können, ob der Streckenabschnitt überhaupt wirtschaftlich ist. Es gibt genug Beispiele, wie z.B. die Ortsumgehung in Schwäbisch Gmünd, bei der die Kosten aus dem Ruder gelaufen sind, und die vor Eröffnung schon an ihre Kapazität stößt. Kostengünstigere Alternativen, die der Allgemeinheit und den Bahnfahrern zu Gute kommen, müssen der Vorzug gegeben werden.
  • Es fehlt eine Personenstromanalyse im Brandfall (weder Rohrer Kurve noch Flughafenbahnhof). Mit wie vielen Personen wird gerechnet, wie setzt sich das Alter der Fahrgäste zusammen, mit wie viel, bzw. welcher Art von Gepäck reisen sie (Fahrrad, Skiern) und sind die eventuell an den Rollstuhl oder Rollator gebunden. Als junger Mensch schaffe ich es vielleicht mit Müh und Not, die 30 m zu erklimmen, um auf die Erde hinaufkommen, aber eine gehbehinderte oder querschnittsgelähmte Person oder eine Mutter mit Kind(ern) nie und nimmer. Wenn jemand die Treppe blockiert, dann verursacht diese Behinderung, dass sich auch alle nachfolgenden Personen nicht so schnell sich ins Freie retten können. Im Schlimmsten Fall werden diese langsameren Personen umgestoßen und totgetrampelt.
  • Es fehlten Angaben dazu, wie die Deutsche Bahn AG das Lärmminderungskonzept für Vaihingen umsetzen will.
  • Es fehlen Angaben dazu, was mit dem Aushub passiert. Er gehört der Stadt Stuttgart und den Einwohnern der Stadt Stuttgart. Deshalb muss der damit erzielte Gewinn der Allgemeinheit zugute kommen und nicht in den Taschen ein paar weniger verschwinden.
  • Es gibt keine Angaben zu den Auswirkungen der elektrischen und magnetischen Feldern an der Rohrer Kurve. Warum gibt es keinen genauen Plan in dem die Werte entlang der Strecke detailliert aufgezeichnet sind. Nur zu behaupten, es kommt zu keinen Beeinträchtigungen reicht nicht aus.

2.3 Finanzierung und Wirtschaftlichkeit

Wir produzieren Milliarden Schulden für unsere Kinder und Enkel und der Nutzen steht in keinem Verhältnis dazu.

Im Hinblick auf die Sondergenehmigung (siehe oben) kommt auch die Finanzierung eines Infrastrukturbaus mit möglicherweise sehr kurzer Nutzungsdauer einer verantwortungslosen Verschwendung von Steuergeldern gleich.

Ich finde es gegen die üblichen Wettbewerbsregeln, dass die sehr teure Variante realisiert werden soll, obwohl es Alternativen gibt, die besser und deutlich billiger sind.

In „Stuttgart 21: Entwürfe für die neue Stadt (hrsg. von der Stadt Stuttgart) steht dass die Gesamtinvestiton 4,9 Mrd DM beträgt und der Kosten-Nutzen-Quotient 2,6 sei. Jeder weiß wie hoch die Kosten heute mindestens sind. Vom Bundesrechnungshof fehlen wichtige Unterlagen, die beweisen, dass a) die Finanzierung gesichert ist und b) dass das ganze Projekt überhaupt wirtschaftlich ist.

Die Kosten-Nutzen-Relation ist nicht gegeben: Wenn nur 110 Personen von Böblingen zum Flughafen wollen, dann ist es zu teuer und den Anwohnern unzumutbar den Wald abzuholzen, wodurch sie mehr Lärm etc. ertragen zu müssen. Die paar wenigen können bequem in Rohr in die S-Bahn umsteigen.

Durch die Verspätungen, die wegen des Mischverkehrs und Engpässen (z. B. Eingleisigkeit am Flughafenbahnhof) im Betrieb auftreten werden, befürchte ich, dass die VVS-Mobilitätsgarantie entweder zu hohe Kosten verursacht, die auf die Endkunden umgelegt werden (Fahrpreiserhöhung) oder die SSB in den Ruin treiben oder dass diese Mobilitätsgarantie ganz abgeschafft wird. Alle Fälle sind für Nutzer des ÖPNV nicht hinnehmbar.

2.4 Alternativen

Die viel bessere und günstigere Alternative zu PFA 1.3 ist, die vorhandene Trasse zwischen Böblingen und Stuttgart zu belassen und zu verbessern. Dazu gehört dann auch

  • den Vaihinger Bahnhof zum RE-Halt auszubauen (Vaihingen ist groß genug und hat ein riesiges Industriegebiet und die Vorplanung für den Bahnhofsumbau ist fertig, da dieser interimsweise sowieso gebaut werden muss.)
  • auch einen IC-Halt zu prüfen (Dadurch wird die Fernverbindung zum Flughafen durch Umsteigen schnell und früher möglich.)
  • den Bahnlärm auf dieser Strecke zu reduzieren (5 db weniger für die Gesundheit der Anwohner muss sein, obwohl es kein Neubau ist und hier die alten Bestimmungen gelten könnten.)
  • die Direktverbindung von der Heilbronnerstraße zum Pragtunnel auszubauen (Damit auch die Tangentiallinie Vaihingen-Feuerbach verbessert wird.)

Weitere Vorteile für das Umsteigen in Vaihingen sind: 10 Minuten kürzere Fahrzeit, übersichtlicher Tageslichtbahnhof, bequeme und sehr viele Umsteigemöglichkeiten, enger S- und U-Bahn-Takt, günstiger Ticketpreis, da eine Zone Richtung Flughafen gespart wird (bzw. Nahverkehrsfahrkarte bereits im DB-Ticket enthalten), minimale Neubaukosten. Die total überlastete S-Bahn Strecke Herrenberg-Stuttgart wird durch den RE-Halt in Vaihingen stark entlastet.

Das schon heute mögliche Umsteigen von der S1 in die S2 oder S3 in Rohr  macht den Bau der neuen Rohrer Kurve auch für S-Bahnen völlig unnötig.

Die Anbindung des Flughafens Richtung Stuttgart ist besser durch die U6 Verlängerung möglich. Das kann die Anbindung an den Fildertunnel des PFA 1.2 nicht leisten. Beispiele: vom Flughafen zum Daimler (Möhringen) oder zur EnBW (Schelmenwasen) fahren und zwar sogar ohne umzusteigen.

Die Anbindung des Filderraums nach Reutlingen ist besser über den S-Bahn-Ringschluss von Neuhausen nach Wendlingen oder Zell zu realisieren. Nach Tübingen ist es wahrscheinlich über die Ammertalbahn nach Herrenberg und S-Vaihingen besser.

Durch einen S-Bahn-Ring über die Fildern, ist auch die Kreisstadt Esslingen abgebunden und kann den Flughafen auf ihrer Gemarkung direkt erreichen. Dies bietet außerdem eine Entlastung der Stammstrecke der S-Bahn und Verkürzung von Fahrtzeiten und -wegen, da nicht immer über den Hauptbahnhof gefahren werden muss..

Wenn so viele Böblinger/Sindelfinger ohne Umsteigen zum Flughafen wollen, dann muss die Streckenführung eine andere sein. Die in den Planfeststellungsunterlagen beantragte Trasse ist unwirtschaftlich und schadet sowohl dem Bezirk Möhringen als auch dem Bezirk Vaihingen und nur weil ein paar Böblinger/Sindelfinger direkt zum Flughafen wollen, rechtfertigt es nicht die Abholzung des wertvollen Waldes.

Es liegen auch immer noch keine Fahrgastanalysen vor, die einen Bau rechtfertigen würden.

2.5 Abschnittsbildung

[ein ausformulierter Abschnitt ist in Arbeit hier finden Sie erstmal nur Stichpunkte]

Macht Flughafen ohne Zulaufstrecken Sinn?

Wir haben bereits beim EBA darauf hingewiesen, dass die Bahnhöfe Vaihingen, Österfeld und Rohr in diesem Planfeststellungsabschnitt mit zu betrachten sind. Ohne Vaihingen ist der PFA1.3 kein sinnvoller Planungsabschnitt.

Die Abschnittsbildung verstößt gegen die Leitlinien der DB. Erst bauen, wenn alle Abschnitte genehmigt sind.

Da PFA 1.3 wenn überhaupt, vielleicht im Jahr 2025 fertig wird, ist die Sulzbachbrücke in PFA 1.4, die in 2014 fertig wird, schon so verrostet, dass es Geldverschwendung ist. Siehe Brückensanierungsausgaben für aktuelle ältere Brücken!

Wo auch immer das hingehört? Für mich gehört es zu PFA 1.5 aber auch zu 1.3: Die Gäubahn wird vom Hbf abgeschnitten, sobald mit dem Bau der S-Bahn zwischen Pragtunnel über Mittnachtbahnhof bis S-Bahnhof tief begonnen wird. Das wird 5 bis 3 Jahre vor Fertigstellung S21 sein. (Die Bahn behauptet irgendwo mindestens! 4 Monate vor Fertigstellung, was sogar stimmt.) Andererseits ist die Neuanbindung über PFA 1.3 aktuell nicht realisierbar bzw. genehmigungsfähig. Das bedeutet, dass die Zusage falsch ist: Bis zur Fertigstellung S21 funktioniert der Kopfbahnhof für alle Anschlüsse. Für den Gäubahnanschluss an den Hbf trifft das nicht zu. Nach aktuellem Rechtsstand ist sie für immer abgehängt. In einem unwahrscheinlichen aber nicht unmöglichen Fall ist sie über viele Jahre hinweg abgeschnitten. Das ist widerspricht den Bahngesetzen.

2.6 Folgemaßnahmen

Als Folge des Flughafenbahnhofs, erhofft sich der Flughafen offenbar eine Erhöhung der Fahrgastzahlen. Wir bezweifeln jedoch, dass dieser Effekt Eintritt, da die Anbindung und der Flughafentiefbahnhof so viel weniger attraktiv ist als die S-Bahn-Verbindung und eine Verlängerung der U-6 für den U-Bahn-Anschluss des Flughafen. Die Fahrpreise und vor allem der dichtere Takt sind wesentlich günstiger. Möglicherweise soll aber auch dem Flughafen Zürich Konkurrenz gemacht werden. Folge eines Anstiegs der Fahrgastzahlen könnte dennoch mit allen bekannten Nachteilen der Bau einer zweiten Startbahn sein.

Der Flughafen als Verkehrsdrehscheibe auf den Fildern generiert weite Wege.Folge ist auch die Aufsiedlung des Filderraums mit Hotels, noch mehr Einkaufszentren (Airport City), Messeerweiterung, größerem Frachtzentrum und weiteren Militäreinrichtungen.1995 wurde versprochen, dass durch die Möglichkeiten der Stadterweiterung im Talkessel alle Siedlungsprobleme behoben sein würden. Das ist absolut unglaubwürdig, denn bei noch mehr Hotels, EKZ, Messeerweiterung, Omnibusbahnhof wird bestimmt auch das eine oder andere Wohngebiet auf den Fildern hinkommen. Der gute Wille alle Siedlungsprobleme zu lösen, wurde widerlegt. Außerdem ist die Wohnungsnot ist Stuttgart so groß, dass dringend sozialer Wohnungsbau in sehr großem Umfang erforderlich ist.

3. Vorausgegangene Planungsstufen

[ein ausformulierter Abschnitt ist in Arbeit hier finden Sie erstmal nur Stichpunkte]

Ergebnis des Raumordnungsverfahrens umgesetzt

Andere Planfeststellungsabschnitte

Abweichung vom ROV °K. Wie lauten die Begründungen dafür? Das Raumordnungsverfahren wurde 1997 abgeschlossen. Es gab über 13500 Einwendungen. Ein Rechtsschutz gegen dieses Verfahren wurde den Bürgern als unzulässig verweigert. Die DB selbst hat 1998 die Planung diese Vorhabens wegen Unwirtschaftlichkeit abgebrochen (damaliger DB Vorstand Ludwig).

4. Umweltverträglichkeitsprüfung

[ein ausformulierter Abschnitt ist in Arbeit hier finden Sie erstmal nur Stichpunkte]

Vollständigkeit (alle Umweltbelange berücksichtigt)? Alles dargestellt und richtig beschrieben? Wir bezweifeln das. (wurden z.B. Grundwasserströme berücksichtigt und richtig abgegrenzt, die ja teilweise weit über das PFA-Gebiet hinausreichen?)

Räumlicher Umgriff bei den einzelnen Umweltmedien richtig abgegrenzt?

Aktualität (Gutachten insbes. zu Pflanzen und Tieren dürfen nicht älter sein als 5 Jahre)

Zutreffende Beschreibung von heutigem Zustand, Auswirkungen des Baus, Auswirkungen des Betriebs, der direkten und indirekten Folgen?

Wurden alle Möglichkeiten ausgeschöpft, schädliche Auswirkungen auf die Umwelt zu vermeiden (Alternativenprüfung)?

5. Barrierefreiheit

[ein ausformulierter Abschnitt ist in Arbeit hier finden Sie erstmal nur Stichpunkte]

Die UN-Behindertenrechtskonvention ist seit 2006 unmittelbar geltendes Recht. Dieses Gesetz verpflichtet die Behörden nach diesen Bestimmungen zu handeln und bei Alternativen immer die behindertenfreundlichere zu wählen. Im geplanten Filderbahnhof besteht keine Barrierefreiheit. Das Umsteigen in Züge von und in Richtung Ulm gestaltet sich unnötig schwierig. Eine solche Planung ist daher, da es Alternativen gibt, die keine bzw. geringere Barrieren haben, unzulässig.

Das vorgesehene Rettungskonzept bei einem Notfall ist für behinderte Menschen unzureichend und daher nicht genehmigungsfähig. Die gesamte Planung hat kein Notfallkonzept für den S-Bahnverkehr, wenn die Stammstrecke zwischen Hauptbahnhof und Österfeld blockiert ist. Die Verschlechterung durch den Wegfall der Gäubahn, als bewährte Umleitung benachteiligt behinderte Menschen in besonderem Maße, wenn sie zur Erhaltung ihrer Mobilität auf die regelmäßige S- Bahn Nutzung angewiesen sind. Die Ausnahmegenehmigung der Streckennutzung auch für den Regionalverkehr und Fernverkehr schränkt die barrierefreie Haltemöglichkeit der S- Bahn am Bahnhof Flughafen um 50% ein. Eine Verlängerung einer solchen Ausnahmegenehmigung verstößt daher gegen die Verpflichtung aus der Behindertenrechtskonvention Barrierefreiheit zu schaffen zumindest im vorhandenen Umfang zu erhalten. Barrierefreiheit durch einen Neubau dauerhaft zu reduzieren ist rechtswidrig und so nicht genehmigungsfähig.

Auch während der Bauzeit ist ein barrierefreies Erreichen der S-Bahn fraglich. Sollte die S-Bahn-Station Rohr wegen Bauarbeiten aus Richtung Süden kommend nicht mehr angefahren werden, muss auf einen Bus – also keineswegs barrierefrei – Richtung Vaihingen ausgewichen werden. Wer trägt den Rollstuhlfahrer in den Bus und wieder hinaus? Eine E-Rollstuhl kann man gar nicht tragen! Die Station Rohr verfügt als einzige in weitem Umkreis über einen funktionierenden Aufzug. Nebenbei bemerkt sind Rampen vielleicht platzintensiver aber auf jeden Fall energiesparender und immer funktionstüchtig!

6. Landschaftspflegerische Ausgleichs- und Begleitmaßnahmen

[ein ausformulierter Abschnitt ist in Arbeit – hier finden Sie erstmal nur Stichpunkte]

Funktionalität
Ort
Zeitpunkt: Maßnahmen müssen sinnvollerweise im Vorfeld und in unmittelbarer Nähe erfolgen, um z.B. Umsiedelung von Tieren rechtzeitig zu ermöglichen.
Erfolgswahrscheinlichkeit
Ausgleichs- und Begleitmaßnahmen müssen getrennt werden und als solche auch erkennbar sein. Versiegelung kann mit Entsiegelung ausgeglichen werden. Nicht mit drei Bäumchen an anderer Stelle. Entsiegelung zum Beispiel östlich des Bahnhofs S-Vaihingen.

Das Anlegen von Böschungen ist keine Begleitmaßnahme, sondern gehört zum Bau.

Dauerhafte Beeinträchtigungen werden trotz dieser Maßnahmen befürchtet.

Falls je doch gebaut werden sollte, fordern wir, dass die Ausgleichsmaßnahmen im Vorfeld der Bautätigkeit zu erfolgen haben. Z.B. Landschaftsbrücken

Statt Versiegelung durch die neue Rohrer Kurve müsste hier entsiegelt werden.

Als der gleiche Wald südlich der Bahnlinie Rohr-Oberaichen wegen Wohnungsbau gerodet werden sollte, hat das RP dies wegen geschütztem Baumbestand abgelehnt. Jetzt soll an gleicher Stelle, auch südlich der Bahnlinie, gerodet werden. Die alten Bäume stehen immer noch. Jetzt und früher gilt das gleiche Gesetz! Deshalb darf auch jetzt nicht verändert werden.

7. Überwachung, Beweissicherung, Dokumentation

Wir befürchten, dass z. B. der Hagelsbrunnen seine Schüttung verändert, dass Risse an Gebäuden entstehen, dass Ausgleichsmaßnahmen nicht greifen usw. Wir machen uns Sorgen, weil die Bauherrin vermutlich Überwachung, Beweissicherung und Dokumentation vernachlässigt und nicht im erforderlichen Maße betreibt, da diese Dinge ja auch gar nicht im Interesse der Bauherrin liegen. Eine unabhängige Stelle wäre für diese Aufgaben im Einvernehmen mit den BürgerInnen zu benennen und zu beauftragen.

Das Thema ist bereits jetzt im Herbst 2013 aktuell, da auf der südlichen Seite der Autobahn Baustraßen für ein anderes Vorhaben eingerichtet wurde. Wir befürchten, dass diese Baustraßen nun bis zum Bau der Rohrer Kurve bestehen bleiben und nicht zurückgebaut werden. Das klingt – wäre es ein der Allgemeinheit nützliches Projekt – erstmal vernünftig. Wird aber letztlich dazu führen, dass der Wald mit den im Herbst 2013 errichteten Baustraßen und Abholzungen zur Wegeverbreiterung als Ausgangszustand VOR dem Bau der Rohrer Kurve gilt. Das bedeutet, dass diese Baustraße evtl. nicht und schon gar nicht auf Kosten der Bahn zurückgebaut werden wird, dass der Steuerzahler hier indirekt die Einrichtung der Baustraßen mitzahlt und die Bahn auch mit dieser „Kleinigkeit“ die Kosten schönt. Viele dieser Kleinigkeiten werden die Bilanz des Konzerns verbessern und uns zusätzlich belasten. Mit anderen Worten: Wir spenden unfreiwillig für den DB Konzern und verlieren dabei noch Baumbestand im Wald.

8. Lärm und Erschütterungen

ein ausformulierter Abschnitt ist in Arbeit hier finden Sie erstmal nur Stichpunkte]

Die Bahn plant, 24 Stunden pro Tag zu bauen. Bei der Planung ist vorgesehen (beantragt), die einzuhaltenden Lärmwerte um 5dB zu überschreiten. Als Begründung wird angeführt, dass es sich durch die Autobahn- und Bundesbahnnähe und den Lärm von dieser nicht um ein reines Wohngebiet handelt (nachts max. 35 dB(A)), sondern lärmtechnisch als allgemeines Wohngebiet (40 dB(A)). Kurzfristige Geräuschspitzen dürfen diesen Wert nochmals um 20 dB(A) überschreiten (folglich 60 dB(A) = lärmender Rasenmäher in 10m Entfernung). (= Seite 158 aus Anlage 1 Erläuterungsbericht III Beschreibung des Planfeststellungsverfahrens)

  • Der Bau der Rohrer Kurve gilt als „Neubau“. Werte der 16. BImschV sind einzuhalten.
  • Durch fehlende Waldteile erreicht der Lärm von Autobahn und Rohrer Kurve die Wohngebiete direkter. Bei der Lärmberechnung muss im Sinne der Anwohner der gesamte Lärm (Fluglärm, Schienenverkehr und Autobahn) addiert werden.
  • Es gibt bereits eine Lärmkarte über die gesamte Lärmbelastung auf LE. Es ist durch die Rohrer Kurve mit nachteiligen Auswirkungen auf die ohnehin schon stark durch Lärm geplagte Stadt LE zu rechnen. Noch direkter sind die Anwohner des Waldrands in Rohr/Dürrlewang betroffen.
  • Im Betrieb bringt die Rohrer Kurve eine erhebliche Mehrbelastung an Lärm. Durch den engen Kurvenradius (gerade knapp über dem zulässigen Höchstwert) kommt es vermehrt zu Quietschgeräuschen beim Durchfahren. Die zusätzlichen Weichen sorgen für weiteren Zusatz-Lärm. Auf einer Infoveranstaltung in Vaihingen war selbst der Vertreter der DB davon ausgegangen, dass die Kurve einen wesentlich größeren Radius als 300 m hat. Erst durch Nachfragen und Nachsehen in seinen Unterlagen musste er zugeben, dass der Radius in der Tat nur knapp darüber liegt und demzufolge die Durchfahrt von Zügen extrem laut sein wird.
  • Während der Bauzeit wird betriebstechnischen Gründen vor allem nachts und am Wochenende gebaut. Dies stört den Erholungs- und Ruhebedarf der Anwohner und Erholungssuchenden erheblich und zwar über Jahre hinweg. Es ist allgemein bekannt, das Lärm krank macht.

9. Luft und Klima

[ein ausformulierter Abschnitt ist in Arbeit hier finden Sie erstmal nur Stichpunkte]

Feuchte

Der Wald sorgt dafür, dass es 3-5 °C kühler ist. Im Gegensatz zu der aufgestauten Hitze zwischen den dicht besiedelten Flächen ist dies im Sommer eine wahre Wohltat und als Aufenthaltsort wird der Wald bevorzugt. Außerdem reinigt der Wald die Luft und entstaubt sie. Ein Hektar Fichtenwald kämmt jährlich 32-42 Tonnen Staub aus und ein belaubter Buchenwald bis zu 60 Tonnen. Diese gesundheitsbewahrende Umgebung darf nicht grundlos zerstört werden. Insbesondere weil der Verkehr der viel befahrenen Autobahn die Luft verunreinigt, steht es in keiner Relation in unmittelbarer Nähe ein wertvolles Waldstück abzuholen.

Luftkurort Rohr

Mag Rohr in den 1920er nur verhältnismäßig kurz Luftkurort gewesen sein, ist es heute wichtiger denn je, dass das Waldstück um die Rohrer Kurve herum in seiner jetzigen Form erhalten bleibt. Nicht nur die Bewohner der Stuttgarter Innenstadt, denen die Sauerstoff- und Schatten spendenden Bäume genommen wurden, sondern auch alle anderen Menschen brauchen diese Erholungsgebiete direkt vor der Haustür, um dem Lärm der dicht besiedelten Umgebung entkommen zu können, um Ruhe zu finden und um saubere Luft atmen zu können.

[Weitere ausformulierte Abschnitte sind in Arbeit – hier finden Sie erstmal nur weitere Stichpunkte]

Frischluftproduktion

Kaltluftproduktion

Reinheit der Luft bzw. Luftfilterfunktion

Tagesgang

Der Wald liegt zwischen einer Straße mit „extrem hoher Luft und Lärmbelastung“ (A8) und den Wohngebieten, der Wald stellt daher eine „bedeutsame klimaaktive Freifläche mit direktem Bezug zum Siedlungsraum“ dar, der eine „hohe Empfindlichkeit gegenüber nutzungsändernden Eingriffen“ aufweist (Klimaatlas der Stadt Stuttgart).

Gehört genauso gut auch zum Punkt Wasser und Klimaveränderung: trockenere Perioden, heftigere Regenfälle, deshalb ist der Waldboden wichtig, um das Wasser aufzufangen, bzw. Bäume als Wasserspeicher

10. Erholung und Freizeitaktivitäten

Während der Bauzeit finden Anwohner und Erholungssuchende keine Ruhe mehr vom Alltag im Rohrer Wald.

10.1 Waldspaziergang

In großen Abschnitten des Waldes kann man wegen Baustellenfläche und wegen  LKW-Verkehr, wegen der LKW-Waschanlage und sonstigen Baueinrichtungen nicht mehr spazieren gehen. Da Fußgänger im Denken der Planer keine Rolle spielen, fordern wir eine verständliche Darstellung der Frage, wie die Wegeführung während und nach der Bauzeit sein wird? Wie erreicht man das Naherholungsgebiet vor der Tür, wie die benachbarten Stadtteile (Verbindung zwischen Oberaichen und Rohr oder Rohr und Möhringen? Hier werden erhebliche Nachteile für die Einwohner befürchtet.

10.2 Nordic Walking und Joggen

Nordic Walking war bisher ebenso wie Joggen oder Hundeausführen in sauberer Luft und vom Autobahnlärm weitgehend abgeschirmt in einem Stück Natur möglich. Durch den Bau der Rohrer Kurve wird dieses ohnehin schon kleine und schmale Waldstück extrem verkleinert und verliert ferner an Qualität.

10.3 Trainingsläufe

Die Sportvereine nutzen den Wald für Trainingsläufe und wenn dort Absperrungen aufgestellt sind und LKWs fahren, kann nicht mehr in gewohnter Art und Weise trainiert werden. Auch stellen unebene Stellen und Löcher, die durch den Baustellenverkehr verursacht werden, eine Unfallgefahr dar. Das tiefe Einatmen von Baustellenstaub macht außerdem krank und insofern muss vor sportlicher Betätigung sogar ausdrücklich gewarnt werden.

10.4 Schlitten fahren

Schlittenfahren, ein winterliches Vergnügen für Kinder, findet dann gar nicht mehr statt oder die Kinder sind erheblicher Unfallgefahr durch Baufahrzeuge, Gruben und herumstehende Geräte beim Schlitteln im Wald ausgesetzt.

10.5 Bewegungsraum für Kinder

Der Wald als Erlebnis- und Spielstätte für Kinder wird verkleinert. Allenthalben wird bemängelt, dass Kinder zu viel Zeit vor dem PC verbringen und sich zu wenig bewegen. Nun werden den Kindern im Dürrlewang die letzten Möglichkeiten zum Spielen in der Natur genommen. Für Kinder sind kurze Wege das A und O in Bezug auf ihre Spielgewohnheiten. Ein Ausgleich in 6 km Entfernung hilft Ihnen überhaupt nichts.

10.6 Pilzsammelgebiet wird zerstört

Das Gebiet, in dem bislang die besten und verschiedensten Pilze zahlreich wuchsen wird zerstört. Ich habe ein Recht darauf jedes Jahr an dieser Stelle Pilze sammeln zu gehen. Ich kann nicht auf die Ausgleichsmaßnahmen warten und als Rohrer/Dürrlewanger/Vaihinger/Möhringer will ich Pilze aus dem heimischen Wald haben und ich kann es mir nicht leisten, extra dafür nach Ostfildern zu fahren (Ostfildern liegt in einer anderen Fahrpreiszone und die Mehrkosten dafür werden nicht übernommen.).

10.7 Fahrrad fahren lernen

In dem Waldgebiet lernten jahrzehntelang alle Kinder Fahrrad fahren. Dort können sie üben, und es ist genug Platz, so dass man ungestört ist und sie nicht andauernd PKWs und LKWs ausgewichen werden muss. Durch die Bauarbeiten ist das nicht mehr möglich und beeinflusst das Leben vieler Kinder negativ.

10.8 Windschutz/Regenschutz

Fahrrad fahren im Wald ist angenehmer, denn die Bäume halten den Wind ab und bei Gegenwind kommt man schneller vorwärts, als auf dem offenen Feld. Außerdem schützt das Blätterdach vor Regen. Dies gilt auch für Spaziergänger, Jogger usw.

10.9 Radelthon

Der Radelthon führt durch das Baustellengebiet. Er dient vielen Freizeitradlern als beliebter Rundkurs um Stuttgart. Hiervon sind alle Fahrradfahrer betroffen.

Auch dient die Strecke für zahlreiche Berufstätige, die sich umweltfreundlich verhalten möchten, als Weg zur Arbeit. (Z. B. Von der Rohrer Höhe oder auch über die Panzerstraße aus Böblingen/Sindelfingen kommend Richtung Möhringen/Leinfelden. Diese Wege dürfen nicht wegfallen. Für Radfahrer ist ferner darauf zu achten, dass die Umleitung nicht mit weiteren Steigungen verbunden ist, sondern möglichst eben geführt wird.

Der Radelthontag kann während der jahrelangen Bauzeit nicht stattfinden, weil der Weg vermutlich gesperrt ist. Während der Bauzeit wird das Fahrradfahren auch ohne Sperrung in Folge von Schlaglöchern, überfluteter Wege und ständiger Einschränkungen durch Baustellenfahrzeuge unmöglich bzw. äußerst gefährlich sein. Nach Beendigung der Bauarbeiten muss der heutige Zustand des Waldwegs wieder hergestellt werden.

10.10 Reiten

Der Lärm der Baumaschinen und der LKW-Verkehr lässt die Pferde nervös werden und es lässt sich nicht wie bisher in Ruhe ausreiten. Ein Fußgänger oder ein Radfahrer kann zur Seite gehen und stehen bleiben, aber die vorbeibrausenden LKWs gefährden Tier und Reiter und auch alle weiteren Personen in der Nähe, falls das Pferd scheut oder durchgeht.

10.11 Tiere beobachten

Das Waldgebiet wird dazu benützt, um Tiere zu beobachten. Wie viele Kinder haben schon die Gelegenheit einen echten Hasen im Wald zu sehen? Der Wald wird auch genutzt und um beispielsweise die verschiedenen Vogelarten an ihrem Gesang unterscheiden zu lernen oder hoch intelligente Fledermäuse in der Dämmerung zu beobachten. Wenn ihnen nun der Lebensraum genommen wird, dann ist dies nicht mehr möglich. Außerdem kann es während der Bauzeit zu massiven Eingriffen kommen. Und durch den LKW-Verkehr und Lärm der Baumaschinen ist die Stille nicht mehr gegeben, um die Tiere zu hören. Die Tiere werden in ihrem natürlichen Verhalten gestört und werden sich nicht mehr zeigen. Durch Stress werden die Tiere weniger Nachkommen haben, was bei gefährdeten Arten dramatisch ist.

10.12 Hunde ausführen

Wie bereits angesprochen, können Hundebesitzer nicht mehr Ihre gewohnten Runden drehen und müssen entweder längere Weg, größere Steigungen oder Dreck, Lärm und Staub in Kauf nehmen, wenn Sie ihre Hunde ausführen.

11. Bildung

Der Waldkindergarten Rohr e.V. hat seinen Standort mit zwei Kindergartengruppen im Dürrlewanger Wald. Vor allem im Winter gehen die Kinder viel spazieren, um warm zu bleiben. Die Verkleinerung des Waldes erschwert dies. Zudem leiden auch die Kinder unter zunehmendem Lärm im Wald. Durch Baustellenverkehr ergibt sich eine extreme Gefährdung der Kinder. Das Konzept des Waldkindergartens ist nicht mehr vollständig umzusetzen. Auch das oben beschriebene Beobachten von Tieren wird immer weniger möglich sein.

Zu allen Jahreszeiten finden Waldlehrgänge im Dürrlewanger Wald statt. Zahlreiche Kindergärten und Schulen verlieren ihren Lern-, Erholungs-, Spiel- und Forschungsort: den Wald vor der Haustür! Die Schönbuchschule nutzt den Wald regelmäßig.

12. Kulturgüter

  • Gäubahn gilt in allen ihren Teilen als Landeskulturdenkmal
  • Die Gäubahn ist zu erhalten war Schlichterspruch.
  • Die „Silchereiche“ muss geschützt und erhalten werden. Auch die Nähere Umgebung und der Grundwasserspiegel müssen geschützt und erhalten bleiben, damit die Silchereiche überlebt.
  • Der Hagelsbrunnen ist ein Kulturdenkmal und muss geschützt und Erhalten bleiben. Er liegt vermutlich in der Bauzone und wird vermutlich zerstört werden. Wir fordern Auskunft darüber, was mit dem Hagelsbrunnen geschieht und wie der Erhalt der Quelle gesichert wird.
  • Der Berghautunnel ist durch den Bau des neuen Tunnels gefährdet.

Der neue Tunnel wird auf 490 m bergmännisch gebaut. Es wurden keine geologischen Messungen seitens der DB vorgenommen, sondern lediglich „Analogieschlüsse“ gezogen.

Der neu geplante Tunnel liegt im Bereich des Lias alpha, einem Gestein, in dem es Primärspannungen gibt. Ferner ist im Bereich der Rohrer Kurve zusätzlich mit der Filderverwerfung zu rechnen.

Die DB muss vor Baubeginn Gutachten vorlegen und die Gemeinden sollten Gegengutachten veranlassen. Letztlich kann es zu Schäden an den im Umkreis liegenden Häusern, an der Brücke über die A8 und an der A8 selbst sowie an den bestehendem Tunnel und Gleisen führen. Die Vorstellung, dass alle diese genannten Verkehrsverbindungen auch nur an einem normalen Arbeitstag gesperrt sind, reicht aus, um das Ausmaß der Schäden zu begreifen, die hier riskiert werden. Ferner ist vorab die Haftungsfrage zu klären, die unseres Erachtens in vollem Umfang bei der DB liegt, die hier ohne Gutachten bauen möchte. Vielleicht wäre der Objektivität von Gutachten, die die DB in Auftrag gibt geholfen, wenn im Schadensfall der Gutachter für die Schäden aufkommen müsste. Aber das nur nebenbei. Letztlich zahlt hier immer am Ende der kleine Mann (und die kleine Frau).

Das Gebiet ist Landschaftsschutzgebiet, beiderseits der Autobahn. Hier die Schutzverordnung (LSG Glemswald):

Beim Landschaftsschutzgebiet handelt es sich allerdings um die „schwächste“ Form des Naturschutzes aber auch diese muss beachtet werden.

Wichtiger noch ist dass, der Bachlauf Hagelsbrunnen (ab Quellfassung) und noch ein kleineres namenloses Bächlein südlich davon als „Waldbiotop“ kartiert worden sind. Damit stehen sie unter dem gesetzlichem Biotopschutz.

http://www.stuttgart.de/img/mdb/item/184856/7960.pdf

Beim Landschaftsschutzgebiet handelt es sich allerdings um die „schwächste“ Form des Naturschutzes aber auch diese muss beachtet werden.

Wichtiger noch ist dass, der Bachlauf Hagelsbrunnen (ab Quellfassung) und noch ein kleineres namenloses Bächlein südlich davon als „Waldbiotop“ kartiert worden sind. Damit stehen sie unter dem gesetzlichem Biotopschutz.

13. Natur

13.1 Landschaft
Der angrenzende Naturraum Filder weist Ackerböden mit Bodentwertzahlen um 80 auf., sie zählen damit zu den besten Böden weltweit, was das nantürliche Ertragspotenzial z.B. für die Landwirtschaft betrifft. Eine solche Qualität ist technisch kaum herstellbar, insbesondere was das Puffervermögen des Lößlehms anbetrifft . 

Der Filderraum wird seit der Jungsteinzeit ackerbaulich genutzt, hat also für die Menschen seit hunderten von Jahren große existenzielle Bedeutung. Erst in jüngster Zeit wurden diese auch im weltweiten Maßstab bedeutsamen Böden zunehmend versiegelt, also ihres natürlichen Ertragspotenzials beraubt. Die Fildern sind mittlerweile v.a. durch große Verkehrsbauwerke (wie Flughafen, Autobahn, Bundesstraßen) so vorbelastet, dass ihre natürliche Etragsfunktion nicht weiter eingeschränkt werden darf. Eingriffe in diese wertvollen Böden sind nicht ausgleichbar.
Durch die neue Rohrer Kurve wird zu viel versiegelt, dadurch wird das Wohngebiet Dürrlewang, das in einem Sumpfgebiet und mit zu kleinen Abwasserrohren gebaut wurde, noch mehr belastet. Das ist kontraproduktiv. Siehe Anwohnerbeschwerde an Kuhn vom Starkregen 29.7.2013. Ähnliches gilt sicher auch für Rohr.

Naturnähe: Das Gebiet der Rohrer Kurve ist Teil des „Naturraums Schönbuch-Glemswald (104)“, im Übergang zum Naturraum Filder (106). Der heutige Bewuchs ist sehr naturnah, d.h. sehr dicht an der potenziellen natürlichen Vegetation: „reicher Heinsimsen-Buchenwald in kleinteiligem Wechsel mit anderen Waldgesellschaften“.

Empfindlichkeit bei Eingriffen: Aufgrund der Vorbelastung (Zerschneidung durch Autobahn, Bahnlinien): Sehr hoch.

Ausgleichbarkeit: Eine Neupflanzung bräuchte mindestens 200, eher 300 Jahre, um das heutige Stadium zu erreichen (Bodengenese, Habitatstruktur z.B. mit stehendem Totholz, typische Pflanzengesellschaften, Tierartenspektrum).

Der Filderraum ist bereits extrem siedlungsbelastet. Ist aber eigentlich fruchtbarer Ackerboden, der auch als solcher genutzt werden sollte.

Im zum Eingriff geplanten Bereich der Rohrer Kurve liegen gesetzlich geschützte Bereiche sowie fachplanerisch ausgewiesene schützenswerte Bereiche folgender Kategorien:
Landschaftsschutzgebiet (§ 26 BNatSchG, § 29 NatSchG B-W), der beanspruchte Teil im Bereich der Rohrer Kurve ist, mit Ausnahme von bebauten Gebieten, fast flächendeckend als Landschaftsschutzgebiet geschützt.

Geschützte Biotope nach Forstrecht (§ 30a LWaldG B-W). Laut Waldbiotopkartierung liegen im Untersuchungsraum Waldbiotope, die nach § 30 a Landeswaldgesetz (LWaldG) unter Schutz gestellt sind. Es handelt sich dabei nicht nur um Wald und Waldränder, sondern auch um strukturreiche Bachabschnitte, die innerhalb des Waldes liegen.

 Wälder mit besonderer Bedeutung (Waldfunktionskarte)
Es dominieren Waldbiotope, zumeist Laub- oder Mischwaldbestände, das Bild. Die Waldflächen stellen für die typischen Waldbewohner, wie z.B. Spechte, Fledermäuse, Haselmaus und Totholzkäfer einen weitläufigen Lebensraum dar. Darüber hinaus finden auch Amphibien in dem ausgedehnten Waldgebiet der Rohrer Kurve geeignete Habitate wie Laichgewässer und Landlebensräume. Saumstrukturen an den Verkehrswegen, insbesondere an alten Bahnböschungen der Gäubahn, weisen nicht nur eine relativ große floristische Vielfalt auf, sondern haben aufgrund ihres Nahrungsangebotes (Blüten, Beeren etc.) auch für zahlreiche Tiergruppen (z.B. Insekten, Vögel, Fledermäuse, Reptilien) eine hohe Anziehungskraft. Das Rehwild reproduziert regelmäßig im Bereich der Rohrer Kurve auf Stuttgarter Gemarkung (Wildeinstandsgebiet).

Waldrodung Rohrer Kurve
Um die Rohrer Kurve bauen zu können, werden ca. 6 Hektar Waldfläche abgeholzt.
Das zusammenhängende Waldgebiet im Bereich der Rohrer Kurve, das sich sowohl zwischen der BAB A8 und dem Stadtteil Stuttgart – Dürrlewang als auch südlich der BAB A8 westlich der Vaihinger Straße erstreckt, ist in der Waldfunktionskarte als besonders bedeutend für den Klimaschutz, Immissionsschutz sowie für die Erholung ausgewiesen. Ein kleiner Waldbereich in der südwestlichen Ecke des Untersuchungsraumes, westlich der Bahnstrecke Böblingen-Stuttgart, ist als Erholungswald ausgewiesen.
Schwerwiegende Beeinträchtigungen sind im Bereich des Waldes in der Rohrer Kurve zu erwarten, da dort die bislang geschlossene Waldfläche geöffnet und dadurch die Standortfaktoren verändert werden. Die dadurch entstehende Schneise ist ca. 20 – 50 m breit. Die Waldöffnung führt zu lokalklimatischen Veränderungen durch den Verlust der Beschattung, verstärkte Sonneneinstrahlung und somit erhöhter Verdunstungsrate. Aufgrund der Durchschneidung des Waldes wird ein typisches Waldinnenklima anlagenbedingt auf ca. 1,42 ha verändert. Diese Änderungen sind schwerwiegend. Die geöffnete Schneise wird sich durch Windwurf erheblich verbreitern, so dass mindestens auf der Rohrer Seite der Schutzwald in seiner Gänze verschwinden wird.
Biotope: In der Rohrer Kurve ergibt sich durch die Lage der Trasse im Wald eine hohe Beeinträchtigung von Biotopflächen. Dieses kann auch durch eine Minimierung der baubedingten Beanspruchung sowie den Schutz der an das Baufeld angrenzenden Waldbiotope nicht entschärft werden. Insgesamt werden 2,95 ha Waldflächen und 0,26 ha Gebüsche mit mittlerer bis sehr hoher Bedeutung gerodet. Der Verlust dieser Biotopflächen ist als schwerwiegend zu bewerten.
Tiere
Im Bereich der Rohrer Kurve findet eine Neuzerschneidung von faunistischen Lebensräumen statt. Die Beeinträchtigungen durch die Flächenverluste sind als schwerwiegend zu bewerten und stellen Eingriffe im Naturschutzrecht dar.
Es sind Vögel, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien, Falter, Totholzkäfer und weitere Säugetiere zu betrachteten.
Es handelt sich hierbei einerseits um sehr mobile Artengruppen, die auf großflächige Biotopkomplexe als Gesamtlebensräume angewiesen sind, andererseits sind darunter Arten, die eng an Waldbiotope gebunden sind und bereits eine Überbrückung weniger Meter Offenland wie z.B. eine Bahntrasse nicht bewältigen (z.B. Waldmaus, bestimmte Totholzkäfer).

Reptilien und Amphibien: Im Bereich der Rohrer Kurve sind streng geschützte Tierarten (wie z.B. Zauneidechse, Gelbbauchunke) dokumentiert, daneben viele weitere, besonders geschützte Tierarten (Feuersalamander, Bergmolch, Erdkröte, Wasserfrosch, Grasfrosch, Blindschleiche, Waldeidechse) …
Vögel: Es wurden insgesamt 42 Brutvogelarten erfasst, davon sind 13 Brutvogelarten naturschutzfachlich bedeutsam. Es finden sich charakteristische Waldarten wie Grau-, Mittel- und Grünspecht, darüber hinaus brüten Mäusebussard und Waldkauz. Das zahlreiche Vorkommen der teilweise auf der Vorwarnliste geführten Waldvogelarten und des bundesweit stark gefährdeten Grauspechts sind von größter Bedeutung.
Fledermäuse: Das Fledermausvorkommen ist als besonders Artenreich anzusehen. Alle Fledermausarten gelten nach Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit Anhang IV der FFH-Richtlinie als streng geschützt. Hervorzuheben ist der Verdacht auf das Vorkommen der nach der Roten Liste Deutschlands vom Aussterben bedrohten Nymphenfledermaus.
Reptilien Es wurde die Zauneidechse mit 50-100 Tieren sowie die Blindschleiche nachgewiesen.
Käfer: im Wald kommt auf Grund des Altholzbestandes mit zum Teil mächtigen Baumhöhlen sowie der Nachweise von zwei stark gefährdeten Käferarten (Juchtenkäfer und Großer Goldkäfer) und des Vorkommens einer Vorwarnliste-Art (Mulm-Pflanzkäfer) besondere Bedeutung zu.

Fazit: In der Rohrer Kurve befindet sich eine bisher unbeeinträchtigte Natur, in die durch die Waldabholzung und durch den jahrelangen Baulärm unverhältnismäßig hoch eingegriffen wird. Baubedingte Auswirkungen ergeben sich auf die gesamte Natur.
Die Bedeutung dieses Bereiches als Lebensraum für die störungsempfindlichen Bodenbrüter ist eine Verbotsverletzung nach § 44 Abs. 1 BNatSchG und kann beim Baulärm nicht aufgefangen oder wegdiskutiert werden. Es wird zu einem Verlust der ökologischen Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten die der europäischen Vogelarten (Feldlerche, Rebhuhn, Neuntöter, am Boden und in Bodennähe brütende Vogelarten, in Höhlen brütende Vogelarten, Zweigbrüter) und dadurch Erfüllung der verbotstatbestände nach § 44 (1) 3 BNatSchG kommen.
Der Eingriff in die Natur, insbesondere im Bereich der Rohrer Kurve, bringt eine unverhältnismäßig hohe Schädigung der Tierwelt einschließlich ihrer Entwicklungsformen mit sich. Die bauzeitliche Überbauung führt bei Zauneidechse und Wasserfrosch zu Tötungen und zum Verlust bei der ökologischen Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Dadurch ergibt sich ein Verbotstatbestand nach § 44 (1) 1 BNatSchG.
Während der Bauphase wird es zu Störungen von Funktionsbeziehungen kommen. Lärm, Erschütterungen, die nächtliche Beleuchtung, der 24 Stunden-Baubetrieb und die ständige Anwesenheit von Menschen sind störende Einwirkungen die dazu führen, dass hier ein totes Gebiet entstehen wird. Die Mehrjährige Störeinwirkung ist eine unglaubliche unverhältnismäßige Maßnahme.
Die vorgelegten Unterlagen sind nicht genehmigungsfähig.

Die vorgeschlagenen, größtenteils ortsfernen Ausgleichsmaßnahmen (Gemarkung Nellingen) können in keiner Weise einen funktionalen Ausgleich für die hier betroffenen und genannten, naturräumlich zu betrachtenden Eingriffe (Rohrer Kurve: Landschaftsraum Glemswald-Schönbuch) sein. Sie gleichen auch nicht die Funktionen aus, die vom Vorhaben beeinträchtigt werden (z.B. Verlust des Immissionsschutzwaldes für die Ortslage Rohr gegenüber der BAB A 8), Zerschneidung von Biotopen, Biotopkomplexen, naturnahen Erholungsräumen usw. Der gesamte Komplex „Umweltverträglichkeit“ ist

a) unzureichend, weil lückenhaft erhoben,
b) in seiner Bedeutung unzureichend bewertet,
c) folglich auch in Bezug auf den erforderlichen Ausgleich fehlerhaft.

Zum bisherigen Umfang der beabsichtigten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen:
Die Vorhabenträgerin hat bei der Darstellung ihres Vorhabens viele Einzelmaßnahmen, die nach heutigem Stand der Technik zwingend zu beachten sind (z.B. Reifenwaschanlagen zwischen den Baustraßen und der Einmündung auf öffentliche Straßen, z.B. dauerhafte Herstellung von Rettungswegen zu den Tunnelmündungen) „vergessen“. Solche Eingriffe sind in die Pläne mit aufzunehmen und mit zu bilanzieren, sonst wird der Ausgleich von vorneherein zu gering bemessen.
Bis Ausgleichsmaßnahmen ihre Funktion im Naturhaushalt entfalten können, vergehen viele Jahre, Jahrzehnte (für die Neugründung von Wald sind rund 100 Jahre anzusetzen, bis sich die waldtypischen Arten dort einstellen). Auch dieser zeitliche Verlust ist in die Eingrifsbilanz aufzunehmen.
Hinzu kommt, dass der Filderraum in den letzten Jahrzehnten durch Eingriffe so stark belastet wurde, dass sich kaum mehr Ausgleichsflächen finden: Die Ausgleichsmaßnahmen für den Ausbau des Flughafen Stuttgart (vor fast 30 Jahren genehmigt), wurden teilweise erst jüngst umgesetzt. Der Verlust von Habitat- und Naherholungsflächen für eine Menschengeneration ist gravierend. Ein Ausgleich muss hier, im Filderraum daher schon während der Baumaßnahme des Vorhabens zwingend mit angeordnet und umgesetzt werden.

Der Vorhabenträgerin ist bekannt, dass insbesondere für den Eingriff an der Rohrer Kurve schon vor mehr als zehn Jahren vorgeschlagen wurde, Landschaftsbrücken anzulegen, um gravierende Effekte wie z.B. Zerschneidung, Lebensraumverluste, Lärmimmissionen aufzufangen (vgl. Ausarbeitungen vom Verschönerungsverein Stuttgart, mehrere Gutachten und Pläne zum Landschaftspark Filder, zur Biotopverbundplanung u.ä.). Diese fachlichen Arbeiten, die breite Zustimmung in der Bevölkerung aller betroffenen Kreise und Gemeinden gefunden haben, fußen auf langjährigen Analysen der vom Vorhaben betroffenen Landschaftsräume. Diese Vorarbeiten außer acht zu lassen, stellt einen schweren Abwägungsfehler dar.

Die Ausgleichsmaßnahme „Landschaftsbrücken“ muss in die Abwägung mit eingestellt werden. Sie bietet zudem die Möglichkeit, Flächen der öffentlichen Hand mit einzubeziehen (Straßenböschungen entlang der BAB A8), ohne dafür privaten Grund heranziehen zu müssen (Schutz des Eigentums, der landwirtschaftlichen Betriebe). Sie ist folglich auch in Bezug auf den Gundsatz der Verhältnismäßigkeit eine ernstzunehmende Alternative.

Wir fordern aus diesen Gründen, den gesamten Abschnitt Umweltverträglichkeit, und insbesondere den Landschaftspflegerischen Begleitplan, vollständig zu überarbeiten und einer erneuten Auslegung (TÖB und Beteiligung der Öfffentlichkeit) zugänglich zu machen.

13.2 Tiere und Pflanzen

[ein ausformulierter Abschnitt ist in Arbeit hier finden Sie erstmal nur Stichpunkte]

  • Habitate
  • besonders geschützte Arten
  • streng geschützte Arten
  • Populationsgrößen
  • Empfindlichkeit bei Eingriffen
  • Ausgleichbarkeit der Eingriffe
  • Nachtfalter

14. Boden, Abfall

[ein ausformuliert Abschnitt ist in Arbeit hier finden Sie erstmal nur Stichunkte]

  • Fruchtbarkeit
  • Bodendenkmale, Archäologie
  • Vorbelastung
  • Pufferfunktion (auch für Reinheit des Grundwassers)
  • Behandlung des Aushubs
  • Wohin soll der Aushub kommen?

Transport des Aushubs

Verbreiterung der Waldwege und Zerstörung von Wald auch in diesen Fahrwegebereichen.

Wir bekommen asphaltierte Waldautobahnen. Das wollen wir nicht. Wir befürchten, der Rückbau wird nicht stattfinden. Dies bedeutet auch eine weitere Versiegelung mit allen Folgeschäden (siehe Wasser, Kanalisation)

Sollten die Fahrstrecken im Wald nicht asphaltiert werden, wird bei Trockenheit erheblich Staub aufgewirbelt, auch das wollen wir nicht.

Bodenverdichtung durch Schwerlastverkehr, der Waldboden leidet nachweislich.

Selbst die Kindergartengruppen des Waldkindergartens müssen aus diesem Grund immer wieder den Lagerort wechseln.

Im Wald wird weiter vermutlich eine Fläche für eine LKW-Waschanlage benötigt. Wo ist die? Wir groß? Woher kommt das Frischwasser? Wohin gelangt das vorausichtlich ölverschmutzte Abwasser? Wie werden z. B. Amphibien vor dem Ertrinken in dieser Anlage geschützt?

Ferner befürchten wir das eine weitere Fläche für die Zwischenlagerung von Aushub benötigt wird (wo? Wie groß?). Dies ist allein wegen der Verkehrsbelastung der A8 erforderlich, auf der häufig gar nichts mehr geht. Dies würde die Baustellenarbeit zum Erliegen bringen. Eventuell was noch dramatischer für die Anwohner wäre wird der Schwerlastverkehr dann durch Rohr und die Wohngebiete geführt.

Warum wird der Aushub nicht dafür verwendet, dass Schutzwälle gebaut werden? Der Abfall gehört der Stadt Stuttgart und den Bürgern der Stadt Stuttgart. Deshalb muss das Geld den Bürgern zu Gute kommen und darf nicht irgendwo verschwinden.

15. Wasser

[ein ausformulierter Abschnitt ist in Arbeit hier finden Sie erstmal nur Stichpunkte]

Der Wald ist von immenser Bedeutung für die Grundwasserproduktion. Ein Hektar Wald hält eine Million Liter Wasser fest und gibt diese Menge nach und nach wieder ab. Trinkwasser ist zu kostbar, als dass man verschwenderisch damit umgehen darf und solche Wasserspeicher für ein Protzprojekt aufs Spiel setzt.

Oberflächengewässer (Qualität, Menge; stehend , fließend, temporäre Gewässer), z.B. Hagelsbrunnenbach, Steinbach, Schmellbach

Retention

Grundwasser (Neubildung, Fließrichtung, Reserve, Schüttung)

Weitere wasserwirtschaftliche Belange

Kanalisation in Dürrlewang jetzt schon an der Leistungsgrenze. Weitere Versiegelungen führen zu Kapazitätsproblemen. Die Fließgeschwindigkeit erhöht sich und dies ist ebenfalls als kritisch zu bewerten.

Grundwasserführende Schichten werden durch die Bauarbeiten geschädigt und „durcheinandergebracht.“ Die Folgen sind im Vorhinein nicht absehbar.

Heftigere Unwetter sind zu erwarten und es gibt keine Auffangbecken. Zitat „Die Situation war entstanden, weil die Hitzewelle die Böden stark ausgetrocknet hatte und das Regenwasser nicht wie gewohnt im Erdreich versickern konnte.“ Stand im Stgt. Wochenblatt zum Unwetter und übergelaufener Katzenbachsee, aber wenn die Speicher-/Versickermöglichkeit genommen wird, dann kann dies überall passieren.

Bei Starkregen wird sich Wasser an der tiefsten Stelle im neu geplanten Tunnel sammeln und die Durchfahrt blockieren. Dann können keine Züge mehr aus Süden den Flughafen und Stuttgart erreichen.

16. Verkehrliche Belange

16.1 Radverkehr

Wichtige Radwegeverbindungen (überörtlich zwischen LE und Vaihingen, Radelthon um Stuttgart) werden unterbrochen. Nicht nur der Freizeitbereich ist betroffen auch manche Berufstätige nutzen das Rad für die Fahr zur Arbeit über diese Strecken. Rohrer Höhe Möhringen/Degerloch/LE (siehe auch Punkt: 10.9 Radelthon)

16.2 Fußgänger

Ebenso betroffen ist die wichtige und beliebte Fußgängerverbindung durch den Wald von Oberaichen nach Rohr. Erfahrungsgemäß werden keine Alternativen für Radfahrer und auch für Fußgänger geboten, da diese „nicht so wichtige“ Verkehrsteilnehmer sind. Dabei sind es die, die sich am ökologischsten verhalten. (Siehe auch Punkt 10)

16.3 Beeinträchtigung Straßenverkehr während Bauphase

Die LKWs, die auf die Autobahn den Aushub abtransportieren, verursachen Stau Baustellenaus- und -einfahrten sind immer mit mit Risiko und großer Unfallgefahr behaftet. Außerdem wird noch mehr Feinstaub produziert. Die geplanten Behelfsausfahrten sind nicht eben, sondern mit Böschungen geplant. Bei Einbiegen der LKW auf die Autobahn ist mit Behinderungen/Unfällen zu rechnen. Dieser Autobahnabschnitt gehört sowieso bereits zu den am stärksten befahrenen und unfallträchtigsten der Republik.

Die schweren LKW beschädigen die Straßen in erheblichem Maße. Spurrillen führen wieder zu mehr Unfällen bzw. deren Beseitigung führt zu Kosten, die der Steuerzahler tragen muss.

Vermutlich wird der Wanderparkplatz und Parkplatz für die Gaststätte Schmellbachtal nebst Klettergarten zu einer Baulogistikfläche. Der Parkplatz ist dann nur noch eingeschränkt nutzbar. Der Besuch der genannten Einrichtungen oder der Waldspaziergang / die Wanderung von dort aus ist nicht mehr uneingeschränkt möglich.

16.4 S-Bahnverkehr / Regionalverkehr

Verschlechterung des S-Bahnverkehrs und in Folge weiteres Verkehrsaufkommen auf den Straßen. Diese sind ohnehin schon überlastet. Straßenausbau bietet keine Lösung. (siehe Schweiz! Die Attraktivität der Schiene bringt Menschen zum Umdenken!)

Besonders betroffen Linie S 1, 2 und 3. Wenn die Bahnen in Rohr hängen bleiben, dann fehlen sie in Plochingen, Backnang, Schorndorf. Die Fahrgäste, die im 15 Minuten-Takt fahren wollen, sind mit Zugausfällen und Verspätungen konfrontiert. Nehmen diese Städte Entschädigungszahlungen hin und dass ihre Bürger verspätet zur Arbeit, bzw. gar nicht mehr nach Hause kommen. Wegzug, weil kürzerer Weg zur Arbeit führt zu geringeren Einnahmen (Grundsteuer) für Städte, Dörfer, Gemeinden. Betrifft die ganze Region insbesondere die Einwender, die diese S-Bahn-Linien benutzen.

Für Pendler Richtung Stuttgart aus dem Süden (Herrenberg / Böblingen und weiter) bedeutet der Umweg (dieser komische Schlenker) über den Flughafen und den projektierten Filderaufstiegstunnel eine Fahrtzeitverlängerung und einen Umweg mit gefährlicher Tunnelfahrt.

Während der Bauzeit ist der Flughafen mit der S-Bahn von Vaihngen/Rohr und den südl. anfahrenden Fahrgästen teilweise nicht oder nur eingeschränkt erreichbar, da die Strecke wg Bautätigkeit nicht wie üblich befahrbar ist.

Im Betrieb fahren ganz entgegen des Filderdialog-Ergebnisses S-Bahnen und RE- und ICE-Züge im Mischverkehr auf einer Strecke. Dies führt bei geringen Verspätungen zu einem Aufschaukeln der Warte- und Verspätungszeiten im gesamten S-Bahn-System.

Der RE/IC vom Flughafen nach Böblingen kommt sich an der Rohrer Kurve mit der S2/S3 zum Flughafen ‚in die Quere‘ – nur einer kann zuerst fahren, einer muss verlieren (in jedem Fall verliert der zuverlässige Bahnverkehr). Der RE/IC von Böblingen zum Flughafen kommt sich bei der Einfahrt in die ‚Station Terminal‘ mit den ausfahrenden S2/S3 in die Quere – auch hier kann nur einer gewinnen.

Bei Starkregen wird sich Wasser an der tiefsten Stelle im neu geplanten Tunnel sammeln und die Durchfahrt blockieren. Dann können keine Züge mehr aus Süden den Flughafen und Stuttgart erreichen. Der Bahnverkehr steht dann still. Heute ist dies kein Problem, da der Tunnel eben verläuft und keinen Tiefpunkt aufweist.

Der neu geplante Tunnel zur Unterquerung der Gleise ist ein ‚Geisterbahn-Tunnel‘ von Böblingen nach Rohr. Um unter der Rohrer Kurve durchzukommen, soll dann jede S-Bahn ‚in die Knie gehen‘ und ihre Federung testen. Dann geht es gleich wieder steil hoch über die S2/S3 und leicht hinunter nach Rohr. Diese Fahrt ist nicht für alle Fahrgäste angenehm und zeugt davon, dass die DB den Benutzerkomfort im Fokus hat.

Die geplante Eingleisigkeit am Flughafenbahnhof für die S-Bahn stellt einen Rückbau dar, ist genehmigungspflichtig und nicht im Sinne der Bahnnutzer. Hier wird ein Engpass produziert, der den gesamten S-Bahn-Fahrplan negativ beeinflussen wird.

Die geplante Eingleisigkeit am Flughafenbahnhof für die S-Bahn stellt einen Rückbau dar, ist genehmigungspflichtig und nicht im Sinne der Bahnnutzer. Hier wird ein Engpass produziert, der den gesamten S-Bahn-Fahrplan negativ beeinflussen wird. Für die S-Bahn und für RE/IC entsteht durch die Änderung der Bahnsteighöhe jeweils die eingleisige Station Terminal. So was gibt es auf den Außentangentialen (Marbach – Backnang, Sindelfingen), aber für einen stabilen Betrieb am Flughafen ist es unterdimensioniert.

Auch bei besucherstarken Messen führt dieser Rückbau der S-Bahn-Kapazität mit Sicherheit zu erheblichen Problemen und im Zweifel zu noch mehr Stau, da die Besucher dann mit dem Auto zu kommen versuchen und auf der A8 stehen.

Die genannten Punkte führen vielfach zu Verspätungen und Fahrplanabweichungen im gesamten Netz. Dadurch werden Anschlüsse verpasst, Fahrzeiten verlängert und die Attraktivität des ÖPNV sinkt. Dies kann nicht das Ziel einer nachhaltigen Bahnpolitik sein. Es steht zu befürchten, dass durch kleine Verspätungen oder andere Umstände letztlich der gesamte Fahrplan zusammenbricht. (siehe Berliner S-Bahn)

Wir verweisen hier auch auf die Darstellung „Nahverkehr nach der Fertigstellung“

http://vk21.de/wp-content/uploads/2013/07/rohrer-kurve-massnahmen.pdf

16.5 Notfallkonzept –  Simulation

Wir finden keine Simulation eines Notfallkonzepts für verschiedene Szenarien:

z.B: Sperrung der S-Bahn-Stammstrecke zwischen Uni und Schwabstraße.

Wie wird Rohr dann von Stuttgart angefahren und wie gelangt man von Rohr nach Stuttgart? Wie wird Rohr angefahren, wenn die Gäubahn nicht mehr bis zum Hbf Stuttgart (oben) führt, sondern nur noch bis Feuerbach?

Bei den bisherigen Simulationen wurden die S-Bahnen nicht mit beachtet. Schon gar nicht in Bezug auf mögliche Verspätungen der S-Bahn und der RE und IC-Züge, die ja im geplanten Mischverkehr durchaus aufeinander wirken.

z.B.: Bei einem Unfall im Filderaufstiegstunnel. Wie werden die Regional- und Fernzüge Richtung Süden (Freudenstadt / Zürich) dann geleitet? Welche Auswirkungen hat die Umleitung ¨C wenn möglich ¨C auf den S-Bahn-Verkehr?

z.B. Bei einer beispielsweise durch Starkregen verursachten Sperrung des neuen Berghautunnels? Wir gelangen Fahrgäste aus Süden dann Richtung Stuttgart/Vaihingen/Rohr/Universität/Flughafen?

Ist bei den Notfallkonzepten berücksichtigt, dass die Signaltechnik im geplanten Filderaufstiegstunnel nicht für alle Züge nutzbar ist. Das heißt, dass nicht alle Züge den Tunnel benutzen dürfen!

In diesem Zusammenhang sind die Ergebnisse des sogenannten Stresstest noch einmal kritisch zu hinterfragen. Der Stresstest muss unter Einbeziehung des S-Bahn-Verkehrs und aller von Dr. Engelhard genannter Kritikpunkte und falscher Ausgangsparameter wiederholt und öffentlich nachvollziehbar dargestellt werden. Beispielsweise ist zu klären, warum zwischen 7 und 8 Uhr morgens kein ICE aus Ulm im Tiefbahnhof Stgt. halten soll. Die Rohrer Kurve und der gesamte PFA 1.3 sind in mit einem nachvollziehbaren Fahrplan vorzustellen, der die Halte Flughafen und Stuttgart in Beziehung zueinander setzt und samt S-Bahn-Mischverkehr auf den Fildern berücksichtigt.

17. Öffentliche Sicherheit

[ein ausformulierter Abschnitt ist in Arbeit hier finden Sie erstmal nur Stichpunkte]

Das Zusammenlegen wichtiger Infrastruktureinrichtungen am Flughafen (mit Fernbahnhof, Omnibusbahnhof (Fernbusse) Messe, Autobahn usw.) erhöht die Attraktivität als mögliches Ziel terroristischer oder anderer Anschläge

Unfälle durch Mischverkehr (Auffahrunfall)

Unfall durch höhengleiche Kreuzung, ein Gleis für beide Richtungen (Frontalzusammenstoß mit doppelter Geschwindigkeit, passendes Wort fällt mir nichtein)

Unfall in neuem Tunnel, jeder neue Tunnelmeter, hier 490, erhöht die Gefährlichkeit.

Die Anwendung der Tunnelsicherheitsrichtlinie nicht gilt. Erst ab 500 m muss sie angewendet werden. Die fehlenden 10 m und die Nichtanwendung der Sicherheitsrichtlinie kosten möglicherweise in Zukunft Menschenleben. Wenn der Tunnel eine Länge von 490 m hat, dann sieht es im Brandfall/bei Wasser im Tunnel für die Reisenden echt nicht gut aus.

Unfall wegen starker Steigung nach dem neuen Tunnel und nach einer Schnellfahrstrecke.

Belastungen für die Reisenden durch „Hubbel“.

Durch den neuen Tunnel wird es vor allem für stehende Passagiere gefährlich werden. Die Steigung ist so stark, dass es sich vermutlich wie in einer Achterbahn anfühlt, wenn die S-Bahn mit 80 Sachen Tal- und Bergfahrt macht, Das ist fast wie eine Sprungschanze, da es ja nach der Bergfahrt (8m Höhe auf 250m Länge) bis zum Bahnhof Rohr wieder um 5m hinunter geht – ebenfalls auf nicht viel mehr als 250m Länge. Ich befürchte vermehrt Unfälle durch Stürze von Passagieren während dieses Streckenabschnitts.
–>Durch den neuen Tunnel wird es vor allem für stehende Passagiere gefährlich werden. Die Steigung ist so stark, dass es sich vermutlich wie in einer Achterbahn anfühlt, wenn die S-Bahn mit 80 Sachen Tal- und Bergfahrt macht, Das ist fast wie eine Sprungschanze, da es ja nach der Bergfahrt (8m Höhe auf 250m Länge) bis zum Bahnhof Rohr wieder um 5m hinunter geht – ebenfalls auf nicht viel mehr als 250m Länge. Ich befürchte vermehrt Unfälle durch Stürze von Passagieren während der Fahrten in diesem Streckenabschnitt.

Unfälle auf der A8 wegen Setzungen beim Tunnelbau und danach.

Vollgelaufener Tunnel nach Starkregen.

Spielende Kinder im Tunnel / Reh im Tunnel.

Liegengelassener Koffer auf den Schienen legt den ganzen Bahnverkehr still, bis die „Bombe“ entschärft wurde.

Autofahrer fährt gegen Mast, der auf die Schiene fällt, Stromleitung herunterreißt und den ganzen S-Bahn-Verkehr zum Erliegen bringt.

18. Brand- und Katastrophenschutz

[ein ausformulierter Abschnitt ist in Arbeit hier finden Sie erstmal nur Stichpunkte]

Flucht- und Rettungswege Rohrer Kurve, Flughafen

Entrauchung Flughafen

evtl. Setzungen der Autobahn bei Sprengung des neuen Berghautunnels?

evtl. Rissbildung oder Einsturzgefahr des alten Berghautunnels beim Tunnelvortrieb des neuen?

Gefahr der Frontalkollision auf dem Mittelgleis, das für den Betrieb im Gegenverkehr vorgesehen ist. Es wird Tote geben!

Die geplante höhengleiche Kreuzung birgt ebenfalls eine erhöhte Unfallgefahr.

Wenn der Tunnel nach einem Brand saniert/wieder hergerichtet werden muss, dann verlängert sich die Fahrzeit (Umstieg auf Schienenersatzverkehr, der weitere Strecken zurücklegen muss; weniger Platz im Bus und Fahrräder dürfen wieder nicht mitgenommen werden)

Die Pläne besagen, dass der Güterzug zur Fa. Scharr aus Richtung Süden kommend nach Vaihingen fährt. (also in Gegenrichtung auf den Gleisen, die für Fernzüge Richtung Süden und die S1 Richtung Herrenberg genutzt werden) und dann in equer über alle vorhanden Gleise vom östlichsten auf das westliche Gleis rangieren muss. In dieser Zeit haben wir eine Vollsperrung aller Gleise. Durch den Betrieb im Gegenverkehr könnte es auch zu einem Frontalzusammenstoß mit zahlreichen Toten und Verletzten kommen!

Bei den Güterzügen ist es nach den Unterlagen der Planfeststellung nun doch so, dass sich alle in die Quere kommen. Eigentlich sind 40 o/oo Steigung nach EBO für Nebenbahnen ganz normal zugelassen und da fahren auch Güterzüge. Da sollte m.E. das Tal- und Bergfahren (Hopsen) kein Problem sein, da ’nur‘ 39 o/oo auf kurzen Strecken geplant sind. Aber im Erläuterungsbericht steht (Seite 59): „Für den Fall, dass zukünftig Güterzüge auf der Relation Böblingen – Stuttgart-Vaihigen verkehren sollen (z.B. Güterzüge zur Andienung der Firma Scharr in Stuttgart-Rohr), verkehren diese über das Gleis Stuttgart-Böblingen nach Stuttgart-Vaihingen (Fahren auf dem Gegengleis). Genutzt werden dann dazu die bestehenden Überleitverbindungen südlich des Berghautunnels und im Bahnhof Rohr.“ Alleine diese Formulierung ist eine Frechheit, aber es heißt, dass Güterzüge von Böblingen nach Vaihingen (und Feuerbach/Kornwestheim) 1. zunächst auf das linke Streckengleis müssen (blockieren S-Bahn und RE/IC nach BB) 2. durch den Berghautunnel auf das auswärtige S-Bahngleis (alle S-Bahnen nach Flughafen und BB blockiert) 3. hinter Rohr auf das stadtwärtige S-Bahngleis (alle S-Bahnen nach Stuttgart blockiert) 4. wieder zurück auf ‚ihr Ferngleis‘ und ggf. auf die Abstellgleise für Scharr fahren. Diese Querungen werden Güterverkehr zumindest in der Hauptverkehrszeit, aber wahrscheinlich über den ganzen Tag unmöglich machen. Der Güterzug kommt also VOR Vaihingen wieder nach rechts

Die Deutsche Bahn will für den Tunnel Rohrer Kurve nur die EBA-Richtlinie „Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes an Planung, Bau und Betrieb von Schienenwegen nach AEG“ anwenden, weil 10 m fehlen, bevor die „Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes an den Bau und den Betrieb von Eisenbahntunneln“, herangezogen werden muss. Diese 10 m können verheerende Folgen für die Reisenden haben. Das ist keine zukunftsorientierte Planung und geht nicht nur auf Kosten der Reisenden, sondern auch der Steuerzahler. Bereits im Jahr 2013 wissen wir von verstärkten Brandschutzmaßnahmen und wenn schon Privatpersonen ab dem Jahr 2014 Feuermelder in ihren Wohnungen/Häusern installiert haben müssen, dann ist davon auszugehen, dass sich die Anforderungen auch in öffentlichen Einrichtungen verschärfen werden. Deshalb muss die Deutsche Bahn AG dazu verpflichtet werden, beim Bau des Tunnels die Richtlinie „Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes an den Bau und den Betrieb von Eisenbahntunneln“ anzuwenden. Eine nachträgliche Nachbesserung wird nicht nur dem Steuerzahler teuer zu stehen kommen, sondern auch dem Bahnfahrer, denn durch Schließung des Tunnels wird es zu Zugausfällen, Schienenersatzverkehr und längeren Reisezeiten kommen. Außerdem wird dann im Tunnel nicht genügend Platz sein, um Rettungswege zu verbreitern, Handläufe anbringen zu können und beleuchtete Hinweisschilder zu installieren.

Ich finde es nicht als zulässig und nicht ausreichend, dass es nur einen Rettungsweg mit einer Breite von 1,20 m geben soll. Wenn dieser nur einseitige verlaufende Weg unpassierbar ist, sitzen die Reisenden in der Falle und es muss alles dafür getan werden, dass Reisende lebend im Brandfall aus dem Tunnel herauskommen. Schließlich gibt es im Bahnverkehr kein Zugpersonal, das den Fahrgästen wie im Flugverkehr mit Rat und Tat zur Seite steht und im Katastrophenfall Anweisungen und Anleitung gibt, wie sie heil aus der Katastrophe herauskommen.

Wenn ein Zug südlich der Autobahn – am Anfang des Tunnels – zu brennen beginnt, dann werden sich die Reisenden bergaufwärts vor dem Feuer fliehen. Allerdings ist es eine verdammt lange Strecke – selbst für eine normale, junge Person – und 400 m wird niemand lebend überstehen, wenn der Kamineffekt einsetzt. Die wenigsten Reisenden werden in das Feuer laufen, obwohl das für sie der kürzeste Rettungsweg wäre (dies erfordert schon einiges an Fachwissen).

19. Stadtplanung und Raumordnung

[ein ausformuliert er Abschnitt ist in Arbeit hier finden Sie erstmal nur Stichpunkte]

Auswirkungen auf den Fildern (bereits extrem stark zersiedelt, zerschnitten)

Auswirkungen auf Vaihingen (auf leistungsfähige Schienenanbindung angewiesen, sonst kann das Gebiet Am Wallgraben nicht wie planungs- und baurechtlich vorbereitet, aufgesiedelt werden)

Auswirkungen auf die „Kommunale Planungshoheit“

Für LE und Echterdingen erhöht sich der Bahnlärm. Diese Gemeinden sind jetzt schon wegen Lärm überlastet. Hier muss noch mehr Geld ausgegeben werden um den neuen Lärm wieder einzudämmen, obwohl diese Bauvariante schon teuer genug ist. Auch hinsichtlich Lärm gibt es für diese Orte bessere Varianten z.B. Umsteigen in S-Vaihingen.

In naher Zukunft gilt die -5dBA für die Bahn. Wegen den obigen Belastungen und wegen Bauverzögerungen sollte die Regelung auch hier berücksichtigt werden.

20. Wirtschaftliche Belange und Eigentum

[ein ausformulierter Abschnitt ist in Arbeit hier finden Sie erstmal nur Stichpunkte]

  • Verlust an forstwirtschaftlicher Nutzfläche (Die Ostfilderaner kassieren das Geld, was den Stuttgartern zusteht)
  • Zuwegung zur verbleibenden forstwirtschaftlichen Nutzfläche
  • Wertminderung benachbarter Wohngrundstücke (Lärm, Erschütterungen, Warmluft, Feinstaub)
  • Güterversorgung der Firma Scharr. Bestandsschutz muss gewährt werden. Wir befürchten Anlieferverkehr mit Tanklastern auf der Straße.
  • Aktualisierung: Die Pläne besagen, dass der Güterzug aus Richtung Süden kommend auf dem Gleis 1 in den Vaihinger Bahnhof einfährt (also in Gegenrichtung auf den Gleisen, die für Fernzüge Richtung Süden und die S1 Richtung Herrenberg genutzt werden) und dann in Rückwärtsfahrt quer über alle vorhanden Gleise vom östlichsten auf das westliche Gleis fahren muss. In dieser Zeit haben wir eine Vollsperrung aller Gleise. Durch den Betrieb im Gegenverkehr kann es auch in Vaihingen im Bahnhofsbereich zu einem Frontalzusammenstoß mit zahlreichen Toten und Verletzten kommen!
  • Ferner darf die zukünftig wahrscheinlich wieder erforderliche Anbindung des Industrie- und Gewerbegebiets Vaihingen-Möhringen nicht unmöglich gemacht werden. Hier werden nachfolgenden Generationen Möglichkeiten verbaut. Steile Gleisstücke, die für beladene Güterzüge ein Problem, z.B. beim Anfahren nach einem Nothalt, darstellen, müssen vermieden werden.

21. Baulogistik und Ausführung, Veränderungen

Auch hier steht zu befürchten, dass aus Kostengründen qualitativ minderwertig gebaut wird. Ferner wird Schwarzarbeit und die Vergabe an Subunternehmer befürchtet, die billige Leiharbeiter zu unzumutbaren Bedingungen beschäftigen.

1995 wird in „Das Synergiekonzept Stuttgart 21“ veröffentlicht, dass der „Umweltverträgliche Materialtransport auf dem Schienenweg erfolgt“. Davon ist bis heute nichts zu sehen. Weder der Nord- noch der Südflügel wurde auf dem Schienenweg abtransportiert, obwohl die Gleisanbindung nur wenige cm entfernt war und die Blauen Rohre wurden auch mit LKWs transportiert und nicht auf der Schiene. Und bei der Rohrer Kurve wird der Abtransport auch wieder auf der Straße erfolgen.

Es fehlt das detaillierte Logistik-Konzept. 1995 wurde es versprochen und damals hatte die DB noch schöne Pläne auf dem Papier. Heute sieht die Realität ganz anders aus. Es gibt Planungsfehler und Denkfehler im Ablauf (Bsp: Bahnhof Mittnachtstraße). Die Bürger haben ein Recht darauf zu wissen, wie z.B. der Beton auf die Fildern kommen soll und wie der Aushub des Fildertunnels abtransportiert wird und zwar auch nach der Ausfahrt aus der Baustellen, dann da wird es für uns erst richtig interessant. Dies interessiert uns insbesondere bei der Rohrer Kurve. Die von den LKW und weiteren Maschinen und Aggregaten verursachten Schadstoffe/Abgase müssen außerdem von vornherein bekannt sein.

Auswirkungen auf den Fildern (bereits extrem stark zersiedelt, zerschnitten)

Auswirkungen auf Vaihingen (auf leistungsfähige Schienenanbindung angewiesen, sonst kann das Gebiet Am Wallgraben nicht wie planungs- und baurechtlich vorbereitet, aufgesiedelt werden)

Auswirkungen auf die „Kommunale Planungshoheit“

Für LE und Echterdingen erhöht sich der Bahnlärm. Diese Gemeinden sind jetzt schon wegen Lärm überlastet. Hier muss noch mehr Geld ausgegeben werden um den neuen Lärm wieder einzudämmen, obwohl diese Bauvariante schon teuer genug ist. Auch hinsichtlich Lärm gibt es für diese Orte bessere Varianten z.B. Umsteigen in S-Vaihingen.

In naher Zukunft gilt die -5dBA für die Bahn. Wegen den obigen Belastungen und wegen Bauverzögerungen sollte die Regelung auch hier berücksichtigt werden.

An den Waldwegen sind Ausweichstellen für LKW-Fahrten alle 100 m geplant (20m lang, 5m breit), das betrifft voraussichtlich auch die Wege nördlich der Flughafentrasse Richtung Dürrlewang vom Hagelsbrunnen bis zur Brücke am Grillplatz (wg. der Gleisverlegung nach Norden) (Seite 11 Anlage 14.1: Erläuterungsbericht Verkehrsführung während der Bauzeit). Diese Wege sind allerdings in den Unterlagen nicht beschrieben.

Es muss dringend dafür gesorgt werden, dass diese Wege nach einem eventuellen Bau (wir hoffen es ja nicht), wieder auf Kosten der Verursacherin (DB) zurückgebaut werden.

Ich kann es nicht gutheißen, dass die EnBW für die Stromversorgung zuständig sein soll. Die Bahn soll wenn schon den Strom von den Stadtwerken Stuttgart kaufen.

Von wem kommt das Frischwasser?

 

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Stuttgarter Leerstandsmelder online

Seit Mitte Oktober gibt es auch in Stuttgart einen Leerstandsmelder. Das ist eine Internetplattform, auf der jede(r) eintragen kann, wenn irgendwo eine Wohnung, ein ganzes Haus, ein Laden, eine Fabrik, ein Bahnhof oder sonstwas über längere Zeit ungenutzt leer steht.
Diese gemeinsam von allen aufmerksamen BürgerInnen erarbeitete Bestandsaufnahme kann als Grundlage für Aktionen und Forderungen dienen.
Nicht mehr bezahlbare Mieten sind in Stuttgart ein großes Problem geworden. Andererseits steht vieles leer. Ein krasser Widerspruch. Meist grüßt hier die Immobilienspekulation. Für uns in Vaihingen wäre zum Beispiel eine umfassende Aufnahme aller Leerstände im Industriegebiet sinnvoll. Dann sieht man deutlich – wenn man es sehen will – dass man nicht das aurelis-Gelände mit noch mehr Büros zubauen muss.

Schaut mal rein, haltet die Augen offen und helft mit, den Leerstandsmelder zu füllen!

http://www.leerstandsmelder.de/stuttgart

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NBS Wendlingen–Ulm

bei-geislingen_1Es ist eine herrliche Fahrt:

Erst geht es durch das liebliche Filstal, dann scheinen die begrünten Hänge immer höher zu wachsen. Das Züglein neigt sich in eine weite Kurve, da sind die ersten Felsschroffen des Urgesteins zwischen den Bäumen zu sehen. Die Bergnasen werden steiler, rücken zum Greifen nah heran. Ein kurzer Halt in Geislingen, das Tal wird immer enger, doch die Lok arbeitet sich stete weiter auf die Schwäbische Alb hinauf. In einer Felsenbucht ist das Mahnmal für die beim Bau ums Leben gekommenen Arbeiter. Es stiftet zum Nachdenken an, zur Dankbarkeit und macht den heutigen Reisekomfort bewusst.

bei-geislingen_2

Künftig wird da eine Tunnelröhre sein und so viel virtuelle Realität, wie die DB AG den mit ihr Reisenden zumisst …

Ein seltsamer Ekel packt mich:

Wir werden verhöhnt als sehende Wesen – ohne den Blick auf die grünenden Hänge, die leuchtend gelben Rapsfelder und ziehende Wolken am azurblauen Himmel über der Schwäbischen Alb.

Wir werden ortlos – ohne all die kleinen Dörfer, die stattlichen Rathäuser und charakteristischen Kirchen.

Wir werden der Zeit beraubt – ohne Anhaltspunkte im hier und jetzt, ohne Wahrnehmung der Baudenkmale und der seit Jahrhunderten gepflegten Landschaften.

Wir werden belogen: Was soll denn daran Fortschritt sein?

Wenn Menschen wie Rohrpost durch dunkle Tunnel gejagt werden, abseits von Natur, Kultur und Geschichte? Was sind denn ein paar Minuten Reisezeit weniger – im Vergleich zu diesem Verlust an landschaftlicher Schönheit, an Sonnenlicht, an Realität?

Eine solche Planung ignoriert, ja verachtet alles, was in mir ‚Mensch’ ist.

Und verdichtet die Erkenntnis:

Wir werden betrogen.

(Einmal ganz abgesehen davon, dass das formalisierte und operationalisierte volkswirtschaftliche „Nutzen-Kosten-Verhältnis“ längst schon unter 1,0 gefallen ist)

Kristin – Eine Bahnreisende für den Kopfbahnhof

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Infoabend zur Rohrer Kurve

_DSC7682Bei unserem Infoabend zur Rohrer Kurve am vergangen Mittwoch (24. Juli 2013) waren ca. 100 überwiegend direkt betroffene Bürgerinnen und Bürger aus Dürrlewang und Rohr anwesend. Wir hoffen, dass dieser Informationsabend der Auftakt war, um gemeinsam mit den Bewohnern in Dürrlewang und Rohr die Rohrer Kurve zu verhindern. Mit dem RE-Halt in Vaihingen haben wir die bessere Alternative. Der Infoabend am Mittwoch war in vier Themenbereiche gegliedert. Zunächst informierte Carsten Bisanz in einem Überblicksvortag über die Rohrer Kurve und die Maßnahmen, die uns im schlimmsten Fall erwarten. In drei Kurzinterviews befragte Cornelia Geeve die Experten Kristin Wedekind, Reinhard König und Gerhards Wick zu den Themengebieten:

  • Der Wald als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und seine Bedeutung für die Menschen
  • Die Alternative zur Rohrer Kurve – Der RE-Halt in Vaihingen
  • Wie läuft so ein Planfeststellungsverfahren ab und wo können wir einhaken?

Die gezeigten Folien finden Sie hier:

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Wie geht es weiter?:

  • Schicken Sie uns eine E-Mail, wenn Sie an Informationen zur Rohrer Kurve interessiert sind. E-Mail: info@vk21.de Betreff: Rohrer Kurve
  • Informieren Sie sich auf unserer Homepage.
  • In Kürze wird sich das Redaktionsteam für einen Mustereinwurf zusammenfinden. Wenn Sie noch mitmachen möchten und bei der Terminfindung einbezogen werden wollen, melden Sie sich möglichst schnell! (ebenfalls per Mail – Stichwort: Redaktionsteam)
  • Treffen Sie uns persönlich bei einem Gruppen-Treffen – Termine finden Sie immer hier
  • Oder kommen Sie am 11. August ab 16:00 Uhr ganz formlos zu unserem sommerlichen Grillfest im Dürrlewanger Wald dazu.
  • Kommen Sie nach den Sommerferien zu unserem Infostand Samstags von 10 – 12 Uhr auf dem Vaihinger Markt (Sommerpause ab 03. August)
  • Reden Sie über das Thema mit Nachbarn und Bekannten, tun Sie sich zusammen, gründen Sie eine Initiative, überlegen Sie sich Aktionen, ,…
  • Wenn Sie im Wald spazieren gehen, nehmen Sie einen Fotoapparat mit. Halten Sie die Augen offen, um vielleicht seltene Tiere oder Pflanzen zu fotografieren. Falls Ihnen sonstige Merkwürdigkeiten auffallen (Fahrzeuge zum Beispiel), wäre es auch wichtig, das zu dokumentieren (Kennzeichen, Datum, Uhrzeit) und vielleicht mal nachzufragen, aus welchem Grund man dort fährt und ob der Förster darüber informiert ist.
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Richtigstellung zum Artikel „Die Rohrer Kurve stößt auf Ablehnung“ in der FZ

In der Filderzeitung vom 26. Juli 2013 wurde Gerhard Wick im Artikel Die Rohrer Kurve stößt auf Ablehnung mit der Aussage „Die Chance, das Ganze zu kippen, halte ich für gering“ zitiert. Lesen Sie hier nun die Richtigstellung von Gerhard Wick (Bezirksbeirat, Parteifreies Bündnis Stuttgart Ökologisch Sozial (SÖS)).

Leserbrief zum Artikel in der Filderzeitung
Die Rohrer Kurve stößt auf Ablehnung vom 26.7.2013

Bei der Informationsveranstaltung der Vaihinger für den Kopfbahnhof (VK21) und der Initiative Vaihingen Ökologisch Sozial (VÖS) zum von der Bahn AG beabsichtigten Bau der Rohrer Kurve und den damit verbundenen schädlichen Auswirkungen auf unser Lebensumfeld und unsere Gesundheit habe ich auf Fragen der Veranstalter dargestellt, wie das Planfeststellungsverfahren zu diesem Bauabschnitt 1.3. des unnützen Großprojekts Stuttgart 21 abläuft und welche Möglichkeiten die Bürgerinnen haben, sich in diesem Verfahren mit Einwendungen zu Wort zu melden. Ich habe dabei betont, dass es einerseits sehr wichtig ist, möglichst viele Einwendungen gegen die Planungen vorzubringen und zahlreich an der Erörterungsveranstaltung teil zu nehmen, andererseits die Chancen das Umverteilungsprojekt Stuttgart 21 auf rechtlicher oder Bürgerbeteiligungsebene zu verhindern, gering seien und es dazu noch weiterer Formen des Widerstands brauche. Dies unter anderem schon deshalb, weil im vorliegenden Fall die Genehmigungsbehörde, das Eisenbahnbundesamt, mit Herrn Ramsauer denselben Dienstherrn hat, wie das höchste Gremium des Antragstellers Deutsche Bahn-AG, deren Hauptorgan die Aktionsversammlung ebenfalls aus Herrn Ramsauer als Vertreter des Alleinaktionärs Bundesrepublik Deutschland besteht.

Diese Ausführungen wurden im Bericht der Filderzeitung mit keinem Wort erwähnt, was von mir nicht zu bewerten ist, es gehört zur Freiheit der Journalisten nur darüber zu berichten, was ihnen wichtig erscheint. Dass ich dann aber am Ende des Artikels in anderem Zusammenhang wörtlich falsch so zitiert werde: Gemeinsam wollen die Stuttgart-21-Gegner sich nun vor allem gegen die Rohrer Kurve zur Wehr setzen. “Die Chance, das Ganze zu kippen, halte ich für gering“, gab Bezirksbeirat Gerhard Wick von der SÖS/ Die Linke jedoch zu“ ist nicht hinnehmbar, auch wenn es nur auf journalistisches Unvermögen zurückzuführen wäre. Aus dem Zusammenhang genommen zitieren ist schon problematisch genug, aber auch noch durch Weglassen etwa der Worte „das Ganze juristisch oder durch gute Argumente alleine zu kippen“ eine Aussage in ihr genaues Gegenteil zu verkehren, ist unlauter. Was soll man daraus lernen? Dass der österreichische Liedermacher Wolfgang Ambros wohl recht hat, wenn er in einem Lied empfiehlt: „Glaub net, wos in der Zeitung steht“.

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Istanbul im Juni 2013 – „Kommen Sie auf eine Tasse Tee vorbei und wir retten zusammen die Welt!“

Ich hatte das Vergnügen 5 Tage in Istanbul zu verbringen.
Wir verweilten schon 1 1/2 Tage dort, als wir uns zum Taksimplatz aufmachten.
Bis dahin hatten wir noch nichts von Demos mitbekommen. Es war
Samstag, der 15.6.2013. Der Platz war voll von Menschen. Zum Gezi-Park war kein Durchkommen. Die Stimmung war fröhlich, voller Power! Man hatte den Eindruck, dass vor allem Frauen an diesem Abend den Ton angeben. Sie zogen lautstark, mit einer unglaublichen Dynamik, teilweise halb tanzend und immer Arm in Arm oder Hand in Hand über den ganzen Platz. Stimmungsmässig – der Wahn!!!!!
Aussen herum stand die Polizei, Helme im Arm, teilweise mit gezücktem Gewehr!, mehrere Wasserwerfer und die Feuerwehr. Es fühlte sich an, als ob alles nur beobachtet wurde. Eigentlich war die Stimmung, meinem Gefühl nach gut.

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Umso mehr waren wir überrascht, am Sonntag nachmittag per SMS aus Deutschland zu erfahren was passiert war. Wir waren mit einem Fährboot unterwegs. Dort wurde über einen grossen Bildschirm die Kundgebung Erdogans übertragen. Als wir dann auf der
europäischen Seite wieder ankamen, war dort eine große Demo im Gange. Ein großer Platz (Hauptverkehrsstraße zum Taksimplatz) wurde blockiert. Busse wurden gestoppt (Verkehrsmäßig ist das eine andere Nummer als bei uns) Jetzt fuhr auch keine Metro mehr in Richtung Taksimplatz oder in Richtung Demo. Polizei haben wir zu diesem Zeitpunkt nicht gesehen. Der Taksimplatz war zwischenzeitlich total abgeriegelt und die Demonstranten versuchten, auf verschiedenen Wegen dorthin zu gelangen.
Wir gingen zu Fuß Richtung Stadtmitte. Menschenmassen strömten uns entgegen.
Die meisten ausgerüstet mit Bauhelm, Taucherbrille und Mundschutz. Diese Utensilien wurden unterwegs auch ständig verteilt. Die Stimmung hatte sich zum gestrigen Tag völlig verändert. Die Menschen waren zum Teil völlig fertig, sehr ernst, bedrückt, geschockt aber absolut entschlossen weiter zu machen. Wer weiß, was Sie alles in der Nacht erlebt hatten. Gefühlt waren die Demonstranten zu 75 % junge Menschen im Alter von 18 -– 30 Jahren, sehr viele Frauen, aber auch Ältere, Frauen mit Kopftuch und “der Otto-Normalverbraucher “. Sehr beeindruckend fand ich, dass ein Großteil der Bevölkerung die nicht mit demonstrierten, die Demonstranten beklatschten. Sie klatschten in die Hände, schrien irgendwelche Parolen oder klinkten sich in die Rufe der Demonstranten ein. Sie blieben entweder stehen oder klatschten beim Weiterlaufen, teilweise öffneten sich Fenster und die Menschen klatschten nach unten. Das war dermaßen emotional. Man hatte den Eindruck, eine grosse Mehrheit der Bevölkerung (zumindest auf der westl. Seite) solidarisiert sich mit den Demonstranten. So etwas habe ich hier nie erlebt!

Im alten Teil von Istanbul bekam man davon allerdings nichts mit. Dort lief alles weiter wie die Tage zuvor, als ob nichts geschehen wäre. Da ich nicht türkisch spreche und verstehe, ist das natürlich nur ein Eindruck.

Am Montag hatten wir dann noch das Glück mit einem gut deutsch sprechenden Türken ins Gespräch zu kommen. Er berichtete, dass er sich an den Demos wenig beteilige, aber aktiv über Twitter und Facebook tätig sei. Er müsse auch damit rechnen verhaftet zu werden. Alles werde abgehört und verwertet. Am Samstag seien auf dem Taksimplatz viele Ärzte, die sich um Verletzte kümmern wollten, verschwunden. Keiner weiß, wohin sie verschleppt wurden. Einige Zeitungen und Radiosender wurden geschlossen. Wobei es noch einige gibt, die über den Widerstand berichten. Er verglich Erdogan mit Hitler und sagte man kann ihm nicht über den Weg trauen. Die Kundgebung von Erdogans Anhängern fand statt, indem man Massen an Menschen mit freiem Essen und Getränken umsonst per Bus aus dem ganzen Umland zum Kundgebungsplatz karrte. In 8 Monaten sind Wahlen und er befürchtet, dass sich bis dahin alles beruhigt hat und Erdogan wiedergewählt wird. Bis jetzt gibt es auch keine Alternative. Er verabschiedete uns: Kommen Sie heute Abend auf eine Tasse Tee vorbei und wir retten zusammen die Welt!

Für mich waren es sehr spannende Tage und das Spiel um Macht und Geld ist überall das gleiche. Nur die Art der Auseinandersetzungen ist meiner Meinung nach jeweils anders, geprägt vom jeweiligen Land.

In diesem Sinne “ oben bleiben “
Ingrid

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Weitere Fotos aus Istanbul von Ingrid findet ihr in der Galerie.

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Biergarten statt Beton

Wir holen uns das Aurelis-Gelände zurück!
Spontaner Bürgerbiergarten oder: was man statt Büros aus dem Areal machen könnte…

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Anlässlich des längsten Tags des Jahres haben die Vaihinger für den Kopfbahnhof
heute einen spontanen „Biergarten“ auf dem Aurelis-Gelände am Vaihinger Bahnhof
veranstaltet, zu dem sie andere Bürger einluden.
Im 19. Jahrhundert war dieses Areal Bürgerbesitz und wurde für die gerade
gegründete Württembergische Eisenbahn enteignet. Nun ist es im Besitz eines
Privatunternehmens, der aurelis asset GmbH, gelandet, die es dicht und primär
mit Büros bebaut verwerten möchte. Aber abgesehen von zahlreichen fehlenden
Gutachten, z. B. über Umweltfragen, und der übermäßigen Verkehrsbelastung des
Vaihinger/Möhringer Industriegebiets: die Bürgerinnen und Bürger brauchen keine
zusätzlichen Büros, sondern Erholungsflächen und eine weniger dichte Bebauung,
etwa durch eine Kindertagesstätte – oder einen Biergarten!

„Dieser Biergartenwettertag war uns ein willkommener Anlass, unsere
Volksvertreter daran zu erinnern, was man aus diesem Gelände machen könnte, wenn
man bürgerfreundlich statt investorengesteuert vorginge“, so Christoph Houtman
von den Vaihingern für den Kopfbahnhof. „Sie schicken sich an, ihre
Gestaltungsspielräume für die Bebauung ohne Not abzugeben. Aber dies ist unser
Gelände – enteignet, nach dem Ende der Bahnnutzung zweckentfremdet und nie an
uns zurückgegeben!“

Mehr Hintergrundinfos und warum wir BürgerInnen an dem Gelände dreimal verloren haben, gibt es zum Beispiel hier:
Raubzug

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Wie das Volk genasführt wird

Herrn
Winfried Hermann
Minister für Verkehr und Infrastruktur
Baden-Württemberg
– persönlich –

11.06.2013

Betr: Wie das Volk genasführt wird

Sehr geehrter Herr Minister Hermann,

zunächst bitte ich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Büros inständig, auf dieses Schreiben nicht in eigener Machtvollkommenheit zu antworten, sondern es Ihnen vorzulegen.

Und Sie, Herr Minister, werden ebenso inständig gebeten, das Thema, um das es hier geht, nicht nur auf Ihre Behörde zu delegieren, sondern selbst ein paar Gedanken darauf zu verwenden und sich redlich zu fragen, ob Sie für das, was da geschieht, die Verantwortung übernehmen können und wollen:

Mit Schreiben der Leiterin Ihres Ministerbüros, Frau Annette Schäfer, vom 29. Mai 2013 hat das MVI auf das von Herrn Prof. Dr. Dieter Wolf an Sie gerichtete Schreiben vom 16. Mai geantwortet, in dem er Sie fragt, warum das MVI es mit wachsweichen Formulierungen vermeidet, sich zu dem offensichtlichen Rückbau, den das Projekt Stuttgart 21 bedeutet, klar zu äußern.

Diese Antwort ist von Herrn Professor Wolf an andere Interessierte weitergeleitet worden und auch mir zugegangen. Da ich zu dem gleichen Thema seit mittlerweile mehr als einem Jahr mit Ihrem Ministerium korrespondiere, fühle auch ich mich angesprochen.

Der Brief Ihres Ministerbüros vom 29. Mai hat im Wesentlichen den gleichen Inhalt wie frühere Schreiben von Herrn Schlotz-Pissarek und Herrn Bäumer an andere Empfänger, auch an mich.

Die Argumente in diesen Briefen aus Ihrem Ministerium machen mich fassungslos.

Obwohl im Text ausgeführt wird, dass der Bahnhof in Zukunft weniger leisten muss als der bisherige leisten kann, wird beteuert, es lasse sich nicht bestätigen, dass es um einen geplanten Rückbau handle. Da werden wir, die Empfänger der Briefe, zunächst belehrt, man müsse Leistung und Leistungsfähigkeit unterscheiden. Dann werden wir darüber informiert, dass es für den künftigen Bahnhof überhaupt nicht auf die Leistungsfähigkeit, sondern allein auf die gemäß Finanzierungsvertrag zu erbringende Leistung ankomme. Wer hierüber ungläubig staunt, wird belehrt, dass diese Dinge bereits in der „Faktenschlichtung ausführlich diskutiert“ worden und in den „Stresstest“ gemündet seien. Trotz dieser Diskussionen habe sich in der Volksabstimmung eine deutliche Mehrheit gegen die Kündigung der Finanzierungsverträge ausgesprochen.

Warum ich fassungslos bin, werde ich im Folgenden erläutern. Seit einigen Jahren sind wir
hier einiges gewohnt. Neu ist aber, mit welcher Deutlichkeit und offenbar ohne alle Skrupel
die von uns gewählte Landesregierung einräumt, das Volk an der Nase herumgeführt zu
haben.

Versteckspiel – Schweigen als Verrat – Manipulierte Volksabstimmung – Volksabstimmung als Vorwand – Realitätsverleugnung – Die Abschaffung des Vertrauens – Die Aufkündigung der Redlichkeit

I. Versteckspiel

Nachdem Christoph Engelhardt bereits längst nachgewiesen hatte, dass der geplante Tiefbahnhof nicht mehr als 32 Züge pro Stunde werde leisten können, habe ich am 25. Mai 2012 unter der Überschrift „Personenstrom spült Wahrheit zutage“ die Personenstromanalyse veröffentlicht und aus ihr gefolgert, dass der geplante Tiefbahnhof überhaupt nicht 49, sondern nur 32 Züge pro Stunde bewältigen soll. Als niemand dieser Feststellung zu widersprechen schien, lag die Schlussfolgerung nahe, dass es sich hierbei wohl nicht nur um die Meinung unbelehrbarer Projektgegner handelt, sondern um den offiziellen Meinungsstand.

Um dies zu überprüfen, habe ich mich bei denen erkundigt, die es wissen oder an dieser Information interessiert sein müssten. Bezugnehmend auf die Personenstromanalyse habe ich angefragt, ob dort irgendwelche – möglicherweise gar durch Fakten untermauerte – Erwiderungen der Deutschen Bahn AG bekannt seien, aus denen sich ergebe, dass die angenommene Zahl von 32 Zügen pro Stunde in Wirklichkeit keinen Rückbau bedeute.

Die Liste derer, bei denen ich angefragt habe, ist lang. Darunter war natürlich auch das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur.

Einige der Adressaten haben gar nicht geantwortet, einige haben mich auf bereits vorliegende Äußerungen der Deutschen Bahn verwiesen: Die FDP-Fraktion des Landtags hat mitgeteilt, das Kommunikationsbüro habe versichert, die Personenstromanalyse habe eine Erfüllung der Anforderungen ergeben. „Insofern“ sei „nicht von einem Rückbau auszugehen“. Die Gemeinderatsfraktionen der Grünen und der SPD haben auf eine Anhörung im Gemeinderat am 24.07.2012 Bezug genommen, bei welcher ein Vertreter der Bahn auf eine Anfrage der Grünen nach der Personenstromanalyse hin dargelegt hat, bei ihr gehe es nur darum, wie viel Zeit benötigt werde, um die Bahnsteige zu entleeren. Dafür komme es nicht auf die Zahl der Züge, sondern allein auf die Zahl von täglich 303.000 Personen an. Die gleiche Auffassung vertritt auch der Verband Region Stuttgart in seiner Antwort auf meine Anfrage.

Die Durth Roos Consulting GmbH sah sich im Hinblick auf ihre vertragliche Schweigepflicht nicht in der Lage, meine Frage zu beantworten, und hat mich an die Pressestelle der Bahn AG verwiesen. Dort wurde mir eine Antwort in Aussicht gestellt, die ich aber nie erhalten habe.

Das Eisenbahnbundesamt hat mir mitgeteilt, die Personenstromanalyse beziehe sich nur auf eine bestimmte Anzahl von Reisenden und nicht auf ein bestimmtes Betriebsprogramm. Bei den Zugzahlen handle es sich um ein „fiktives Betriebsprogramm“, sie seien nicht zwingend identisch mit den für den Stresstest und die weiteren Betriebssimulationen verwendeten Zugzahlen. Meine Rückfrage, weshalb es sich mit einem „fiktiven“ Betriebsprogramm zufrieden gebe und ob die Berechnungen auch bei 49 Zügen gelten würden, ist vom EBA nicht beantwortet worden.

Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg hat meine Anfrage zuständigkeitshalber an das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur weitergeleitet. Von dort wurde mir eine Antwort für die Zeit nach der Sitzung des Lenkungskreises am 22. Oktober in Aussicht gestellt. Erhalten habe ich sie schließlich am 6. März 2013 in Form einer Mail von Herrn Oliver Schlotz-Pissarek. Das war mehr als 9 Monate nach meinem Schreiben vom 25. Mai 2012. Dabei wäre die Antwort, wie wir nun erfahren, sofort möglich gewesen.

II. Schweigen als Verrat

Nun beruft sich das MVI in seinen Schreiben vom 6. März von Herrn Oliver Schlotz-Pissarek sowie denen vom 26. März und 7. Mai 2013 von Herrn Hartmut Bäumer auf die Rechtslage gemäß dem Finanzierungsvertrag, dem Planfeststellungsbeschluss und dessen Bestätigung durch den Verwaltungsgerichtshof, wonach der Bahnknoten nur 30 Züge pro Stunde in der Hauptverkehrszeit leisten muss.

Diese Rechtslage war der im Jahre 2011 ins Amt gekommenen neuen Landesregierung schon im Mai 2011 bekannt. Von ihr haben wir das allerdings nicht erfahren. Allein dem unermüdlichen Einsatz von Dieter Reicherter und Gerd Meisel, die in tagelanger Arbeit auf der Grundlage des Informationsgesetzes im Staatsministerium Akten gesichtet haben, verdanken wir die Kenntnis eines Vermerks, der im MVI am 20.05.2011 für die Sitzung des Ministerrats am 24. Mai 2011 („Mündlicher Bericht des Ministers für Verkehr und Infrastruktur“) angefertigt wurde. Darin wird ausgeführt:

„Das Bemessungsprogramm von Stuttgart 21 sieht keinen Leistungszuwachs von 30 Prozent in der Spitzenstunde vor. Dementsprechend ist dies auch weder in den Planfeststellungsverfahren noch in den Finanzierungsverträgen vorgesehen.“ … „Im Rahmen des Stresstestes sollen Anforderungen an die verkehrliche Leistungsfähigkeit des Projektes unterstellt werden, die vertraglich nicht vereinbart sind. Selbst wenn also der Stresstest ergibt, dass das Projekt erweitert werden müsste und dies erhebliche Kostensteigerungen verursachen würde, so wäre die DB rechtlich nicht verpflichtet, die aus den nicht vertragsgemäßen verkehrlichen Anforderungen resultierenden Erweiterungsmaßnahmen umzusetzen.“

Die Landesregierung lässt also sehenden Auges die Projektkritiker mutmaßen, argumentieren und sich abarbeiten, ohne durch einen Hinweis die Diskussion zu beenden und klarzustellen, dass es bei dem Projekt überhaupt nicht um die Leistungsfähigkeit des Bahnhofs geht und die Bahn zu nicht mehr als 30 Zügen pro Stunde verpflichtet ist.

Immer war für das Projekt Stuttgart 21 mit dem Argument geworben worden, der bestehende Bahnhof stoße an die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit, sie werde beim neuen Bahnhof doppelt so groß sein. Hätte das Volk im Sommer 2011 gewusst, dass die Bahn zu nicht mehr verpflichtet ist als zur Herstellung eines Bahnhofs, der 30 Züge pro Stunde abfertigen soll – also ein Drittel weniger als der bisherige leisten kann -, wäre das Projekt Stuttgart 21 politisch nicht mehr durchsetzbar gewesen.

Nachdem die Grünen ihren Wahlerfolg nicht zuletzt ihren Versprechungen im Kampf gegen das Projekt Stuttgart 21 zu verdanken hatte, konnte von ihnen wohl erwarten werden, dass sie in der politischen Auseinandersetzung um Stuttgart 21 von solch einer entscheidenden Information Gebrauch gemacht hätten. Wurde sie stattdessen vor dem Volk verheimlicht, dann war das Verrat.

III. Manipulierte Volksabstimmung

In seinen Schreiben vom 26. März sowie vom 7. und 29. Mai 2013 behauptet das MVI, bei der Volksabstimmung habe sich „trotz dieser Diskussionen eine deutliche Mehrheit gegen die Kündigung der Finanzierungsverträge ausgesprochen“. Das ist unwahr. Diese Diskussion hat nämlich nie stattgefunden, sondern ist verweigert worden. In den „Informationen der Landesregierung zur Volksabstimmung“ berief die SPD sich darauf, S 21 habe den Stresstest bestanden. Die Grünen begnügten sich mit dem Hinweis, das Projekt bleibe „weit hinter den Versprechen zurück“, der geplante Tiefbahnhof sei „bahntechnisch ein Nadelöhr“. Trotz aller Hinweise der Projektgegner war zu keiner Zeit vor dem März 2013 geschweige denn vor der Volksabstimmung seitens der Regierung die Rede davon, dass gemäß Finanzierungsvertrag und Planfeststellung nicht mehr als 30 Züge pro Stunde geschuldet werden. Das Abstimmungsergebnis beruhte eben nicht auf „dieser Diskussion“, sondern auf der Unkenntnis, in der das Volk von den Politikern bewusst gehalten wurde – und zwar auch von Kretschmann und Hermann.

IV. Volksabstimmung als Vorwand

Die Berufung auf die Volksabstimmung ist noch aus einem anderen Grunde ein Scheinargument.

Es ist nämlich gar nicht klar, worüber eigentlich abgestimmt worden ist. Die ursprüngliche Planung für Stuttgart 21 war Gegenstand der so genannten „Schlichtung“, die zahlreiche Mängel des geplanten Projekts offengelegt hat und als deren Ergebnis das modifizierte Projekt „Stuttgart 21 plus“ präsentiert wurde. Auch wenn es keine rechtliche Bindung erzeugen konnte, wurde doch in der Folgezeit und auch im Vorfeld der Volksabstimmung von allen Seiten so getan, als sei es allgemeiner Konsens.

Nach der Volksabstimmung verkündete Ministerpräsident Kretschmann, nun sei er an deren Ergebnis gebunden. Unklar bleibt aber der Inhalt seiner angeblichen Verpflichtung. Bei einem Gespräch mit Projektkritikern am 6. Februar 2012 im Stuttgarter Landtagsgebäude wurde Ministerpräsident Kretschmann gefragt, ob er sich durch die Volksabstimmung verpflichtet fühle, die ursprüngliche Planung „Stuttgart 21“ zu realisieren oder das modifizierte Konzept „Stuttgart 21 plus“. Er schaute seine fragenden Kritiker wortlos an und blieb stumm.

Solange nicht eindeutig feststeht, was der Inhalt der Volksabstimmung war, bleibt die Berufung auf die Volksabstimmung inhaltsleer und ohne Sinn.

V. Realitätsverleugnung

Wer dem gesunden Menschenverstand Raum gibt, wird kaum daran vorbeikommen, dass auf den 16 Gleisen des Kopfbahnhofs mehr Züge abgefertigt werden können als auf den 8 Gleisen des geplanten Durchgangsbahnhofs. Im Laufe der rechtlichen Auseinandersetzungen haben Gutachter dem Tiefbahnhof beträchtliche Reserven bestätigt, gleichzeitig hat die Deutsche Bahn behauptet, mehr als 37 Züge pro Stunde könne der Kopfbahnhof nicht leisten. Das Büro Vieregg und Rössler kam in einem Gutachten zu dem Ergebnis, dass der bestehende Kopfbahnhof 50 Züge pro Stunde und bei einer Verbesserung der Signaltechnik 56 Züge bewältigen könne. Das wurde von der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH im Auftrag des MVI überprüft und in einem Gutachten vom 21.11.2011 bestätigt.

Bei dem schon erwähnten Gespräch mit Projektkritikern am 6. Februar 2012 im Stuttgarter Landtag beklagte Ministerpräsident Kretschmann, je mehr Gutachter sich äußerten, desto unklarer werde die Lage, weil dann ja geklärt werden müsse, welcher Gutachter Recht habe. Dieses Argument findet sich nun auch in den Schreiben des MVI. Die Behörde gibt sich in der kontroversen Diskussion am Ende mit ihrer angeblichen Unwissenheit zufrieden und teilt mit, die DB Netz AG habe „eine vertiefte Untersuchung … aber abgelehnt“.

Dabei wird unterschlagen, dass es nicht nur Gutachten gibt, sondern auch historische Erfahrungen. Egon Hopfenzitz, der ehemalige Leiter des Stuttgarter Hauptbahnhofs, hat bei vielen Veranstaltungen berichtet, dass in seiner Dienstzeit gelegentlich die genannten 56 und auch mehr Züge pro Stunde im Kopfbahnhof abgefertigt worden seien. Damit sind alle Gutachten widerlegt, die eine solche Leistungsfähigkeit des Kopfbahnhofs bezweifeln.

Die Landesregierung ignoriert diese Information, beharrt auf ihrer angeblichen Unkenntnis und leitet hieraus die Befugnis her, in ihren Briefen und auf ihrer Homepage mitzuteilen, sie könne „einen geplanten Rückbau von Eisenbahnstruktur … nicht bestätigen“.

VI. Die Abschaffung des Vertrauens

Seit Januar 2012 betont Ministerpräsident Kretschmann, durch das Ergebnis der Volksabstimmung sei nicht nur das Projekt Stuttgart 21 legitimiert; vielmehr sei er, der Ministerpräsident, nun verpflichtet, es auch durchzuführen, alles andere sei ein Rechtsbruch. Denen, die sich beschwerten, das Volk sei getäuscht worden, hielt er entgegen, jeder habe gewusst oder zumindest wissen können, worum es ging. Das Volk habe sich frei entscheiden können, welchen Behauptungen es Glauben schenken und welche es anzweifeln wolle.

Dass das Volk nicht nur von den bisherigen Regierungsparteien und der SPD mit falschen
Informationen traktiert worden war, sondern jetzt bei der Volksabstimmung sowohl von der SPD als auch zusätzlich von den Grünen belogen wurde, spielt für Kretschmann offenbar keine Rolle. In Kurzfassung besagt seine Äußerung: Das Volk habe mit dem Wissen abgestimmt, dass es ohnehin belogen wird. Es habe mehrheitlich entschieden, welche Lügen es vorzieht.

VII. Die Aufkündigung der Redlichkeit

In den genannten Schreiben werden wir darüber belehrt, man müsse „zunächst Leistung und Leistungsfähigkeit unterscheiden“. Die im Finanzierungsvertrag versprochene Leistung liege „in der Tat bei 30 Zügen je Stunde“. Das seien „ca. 50 % mehr als der Status quo des Jahres 2001“. Die „Spitzenstunde“ habe „weder im Finanzierungsvertrag noch in der Planfeststellung eine Rolle gespielt“. Das alles sei aber keine Neuigkeit, sondern bereits in der Schlichtung und im Stresstest ausführlich diskutiert worden.

Diese Behauptung ist falsch. In den gesamten Protokollen der so genannten Schlichtung wird an keiner Stelle der Unterschied zwischen den beiden Begriffen „Leistungsfähigkeit“ und „Leistung“ thematisiert, und nirgendwo ist davon die Rede, dass es am Ende gar nicht auf die zwischen Befürwortern und Gegnern des Projekts Stuttgart 21 umstrittene Leistungsfähigkeit ankomme. Im Schlichtungsverfahren hat der damalige Abgeordnete Winfried Kretschmann namens der Gegner des Projekts ausgeführt: „Es geht darum, ob es ein leistungsfähiges Projekt ist und ob dabei die Kosten und der Nutzen in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen. Wir bezweifeln das. Das ist die Grundkritik daran. Daraus ergibt sich, dass wir dieses Projekt infrage stellen müssen, wenn das so ist. Wir müssen dann prüfen, ob nicht andere Alternativen viel kostengünstiger sind und dieselben oder bessere Effekte erzielen.“ (S. 40 des Protokolls vom 26.11.2010). Die angebliche Diskussion über den Unterschied zwischen Leistungsfähigkeit und Leistung hat auch nicht etwa in späteren Terminen der so genannten Schlichtung stattgefunden. Kretschmanns Wortbeitrag stammt vom vorletzten von insgesamt 9 Terminen.

Wenn allein die tatsächliche geplante Leistung eine Rolle spielt, die Leistungsfähigkeit des Bahnhofs hingegen irrelevant ist, dann war das Projekt in der öffentlichen Darstellung und im Rahmen der so genannten Schlichtung nur mit dieser feinsinnigen Begriffsverwirrung durchsetzbar, auf die kein gutgläubiger Mensch je hätte kommen können. So etwas kann man machen. Damit wird aber eine elementare Grundlage allen Zusammenlebens aufgekündigt, nämlich die Redlichkeit in der Kommunikation, die es erst ermöglicht, sich auch über gegensätzliche Meinungen auszutauschen und sich auch im Konflikt zu verständigen.

Längst geht es nicht mehr „nur“ um einen Bahnhof, sondern um Grundlagen der politischen Kultur und der Demokratie.

Sehr geehrter Herr Minister Hermann, falls Sie diese Ausführungen nun selbst gelesen haben, werden Sie verstehen, dass wir Bürgerinnen und Bürger uns mit den bisherigen Antworten Ihres Ministeriums nicht abspeisen lassen können und werden! Wir lassen uns von unserer Regierung nicht zum Narren halten. Wir akzeptieren nicht die Abschaffung des Vertrauens und die Aufkündigung der Redlichkeit.

Jetzt bleibt uns nur noch die geringe Hoffnung, dass Ihnen vielleicht bisher entgangen sein
könnte, welcher Schaden da in Ihrem Namen angerichtet wird. Dann wäre es höchste Zeit für ein klärendes Wort von Ihrer Seite – und für entsprechende Taten.

Auch wenn ich diesen Brief ausdrücklich an Sie persönlich adressiert habe, so ist er doch
weder für Sie noch für mich eine Privatsache. Ich schreibe als einer von vielen Bürgern an
einen uns allen verantwortlichen Minister. Deshalb werde ich den Brief und Ihre Antwort
nicht für mich behalten, sondern weiter verbreiten.

Mit den besten Grüßen

Christoph Strecker

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Solidaritätsdemo in Stuttgart

Hallo an Alle,

am Samstag soll es in Stuttgart um 18 Uhr eine Solidaritätsdemonstration für die Menschen in Istanbul und der Türkei um 18 Uhr geben. Beginn ist die Lautenschlagerstraße. Hier noch ein paar Facts zu den Geschehnissen:

Seit Donnerstag demonstrieren Hunderttausende in Istanbul gegen den
vonseiten der türkischen Regierung geplanten Umbau des Gezi –
Parkes, einem Park am Taksim Platz. Dieser Park ist für Istanbuler
Verhältnisse einer der letzten großen Grünflächen und soll nun
für ein neues Einkaufszentrum, eine Moschee und ein militärisches
Museum verschwinden.
Der friedliche Protest von UmweltschützerInnen wurde in den frühen
Morgenstunden des vergangenen Donnerstags durch eine mächtige
Polizeigewalt gestört und versucht zu beenden. Der Plan jedoch die
protestierenden Menschen durch Einschüchterung zu vertreiben ging
nicht auf, stattdessen solidarisierten sich hunderttausende
IstanbulerInnen und stürmten Richtung Taksim und Gezi Park. Selbst
berühmte SchauspielerInnen, SängerInnen und DichterInnen kamen zu
den Protesten dazu. Viele schlugen ihre Zelte auf und hielten nachts
Wache. Am Freitagmorgen wiederholten sich dieselben Szenen der
Polizeigewalt, die immer umfangreicher und brutaler wurde. Nicht nur
Wasserwerfer und Tränengas wurden zur Hilfe gezogen, sondern auch
die Zelte der DemonstrantInnen angezündet und die Polizei setzte
sehr schnell Gummigeschosse und auch echte Munition ein. Tränengas
wurde von Helikoptern auf die Menschen geschüttet. Trotz des
unverhältnismäßigen Polizeiaufgebots schafften die Menschen es,
die Polizei vom Taksim Platz zu vertreiben. Die Solidaritätsaktionen
fanden nicht nur allein in Istanbul statt, sondern schwappten auf die
ganze Türkei über. In kürzester Zeit wurden auch in großen
Städten wie Ankara und Izmir Proteste organisiert. Auch hier war die
Antwort der Polizeikräfte dieselbe wie in Istanbul. Zwischenzeitlich
finden in über 50 Städten Proteste statt, die stets von einer
schweren Polizeigewalt und Repression überschattet werden.
Die Bilanz der seit Donnerstag anhaltenden Proteste ist so genau nicht zu
bestimmen. Die Regierung gibt keine Zahlen raus und gegen die Presse
wurde ein Verbot der Berichterstattung erhängt. Immer mehr
JournalistInnen geben ihren Beruf auf, da ihre Berichte von vor Ort
der Proteste zensiert oder nicht ausgestrahlt werden. Ungefähr
jedoch weiß man, dass es zwischenzeitlich über 2000 Verletzte mit
Schwerverletzten, die in Todesgefahr schweben, über 1000 Festnahmen
und zwei bestätigte Tote gibt. Ein 20 jähriger Mann wurde in
Istanbul während einer Demonstration von einem Auto erfasst und
erlag seinen Verletzungen, während ein anderer in Ankara durch einen
gezielten Kopfschuss der Polizei ermordet wurde. Von weiteren Toten
ist jedoch die Rede.
Der Taksim Platz in Istanbul ist ein zentraler Ort mit großer
Einkaufsstraße – auch sehr beliebt für TouristInnen. Gleichzeitig
ist dieser Ort auch ein zentraler Platz für Versammlungen,
Demonstrationen und Protestaktionen, in dieser Rolle ist er aufgrund
von historischen Geschehnissen sogar von großer Bedeutung. So wurden
beispielsweise 34 Menschen am 1. Mai 1977 während der Proteste zum
internationalen Tag der ArbeiterInnenklasse durch ein vonseiten der
Polizei eröffnetes Feuer ermordet und über 136 Menschen verletzt.
Auch an den darauf folgenden Jahren kam es immer wieder zu Angriffen
vonseiten der Staatsgewalt – immer wieder kam es zu verletzten mit
z.T. schwerwiegenden Folgen für die Leben der Betroffenen. Auch
dieses Jahr am 1. Mai kam es erneut zu sehr schweren
Auseinandersetzungen zwischen Polizei und DemonstrantInnen. Bereits
Tage im Vorfeld hatte die Polizei den DemonstrantInnen das Betreten
des Taksim Platzes verboten, am Tag selber hat die Regierung allen
öffentlichen Verkehrsmitteln Richtung Taksim ein Fahrverbot erteilt
und auch die Überfahrt mit dem Schiff von Asien nach Europa wurde
untersagt. Die DemonstrantInnen, die mit der Unterstützung der
Gewerkschaften und fortschrittlichen Organisationen beschlossen
hatten, den 1. Mai auf dem Taksim Platz zu begehen, waren den ganzen
Tag über Wasserwerfern, gewalttätigen Polizisten, Pfefferspray und
Gummigeschossen ausgesetzt. Mit dem 1. Mai nahm diese Situation
jedoch kein Ende. Als am 6. Mai tausende Menschen den durch den
türkischen Staat 1972 erhängten Revolutionären Deniz Gezmis, Yusuf
Aslan und Hüseyin Inan auf dem Taksim Platz gedenken wollten, wurden
sie erneut vonseiten der Polizei mit derselben Brutalität und Gewalt
in Empfang genommen wie bereits am 1. Mai. Dieselbe Kulisse
wiederholte sich auch bei den Gedenkfeierlichkeiten für den am 18.
Mai 1973 ermordeten Kommunisten Ibrahim Kaypakkaya.
Die Polizeigewalt und die vonseiten der Regierung gefahrene Politik, die
nun seit vergangenen Donnerstag anhält, reiht sich ein in den seit
Monaten andauernden Versuch, den Menschen in Istanbul ihren
historischen Platz zu nehmen. Der Umbau des Parkes soll dazu führen,
dass Großveranstaltungen wie solche am 1. Mai und wichtige
Demonstrationen und Kundgebungen nicht mehr an diesem zentralen Ort
stattfinden, an dem sich auch immer viele TouristInnen aufhalten,
sondern abseits und ohne die Möglichkeit Hunderttausende zu
versammeln. Längst haben die DemonstrantInnen davon abgesehen allein
ihren Park in Schutz zu nehmen. Sie haben begriffen, dass es um weit
aus mehr als nur einen Park geht. Die Forderung die AKP Regierung und
der Ministerpräsident Erdogan sollten zurücktreten, sind eine der
wichtigsten Forderungen der Proteste geworden. Häufig sind Parolen
wie „Schulter an Schulter gegen Faschismus“ und „Es lebe die
Solidarität der Bevölkerung“ zu hören.
Dass gerade diese Situation der Regierung und den Polizeikräften nicht
gefällt ist verständlich und daher fahren sie ihre Geschütze gegen
die Bevölkerung umso härter auf. Gerade abends und nachts, wenn
auch die arbeitenden Menschen zu den DemonstrantInnen dazu stoßen,
sind die Auseinandersetzungen mit der Polizei am schwersten. In den
nächsten Tagen scheinen die Proteste vorerst nicht abzuschwellen, im
Gegenteil die Gewerkschaft KESK hat angekündigt Streiks, die für
einen späteren Zeitpunkt gedacht waren, vorzuziehen, um die Proteste
zu unterstützen.

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So war es nicht!

Es folgt ein offener Brief von Bürgern zur Demonstration und den Ereignissen in Frankfurt.

Wir können aus eigner Erfahrung bestätigen, dass sowohl das Vorgehen und die Darstellungen der Polizei, als auch die Art und Weise der Berichterstattung durch weite Teile der Presse wohl Prinzip und nicht die Ausnahme sind.

Offener Brief gegen die Ausgrenzung gesellschaftlicher Opposition durch Polizei und Teile der Medien

Von Occupy Duesseldorf | 3.Juni 2013

Wir, politisch und sozial aktive Menschen aus dem Rhein-Main-Gebiet und TeilnehmerInnen der Demonstration des Blockupy-Bündnisses am 01.06.2013 in Frankfurt am Main, sehen uns angesichts der Darstellungen der Polizei und ihrer teilweise immer noch unkritischen Verbreitung zu einer Stellungnahme veranlasst.

Wir widersprechen den Klischees, wonach die Polizei durch einige „Chaoten“ und „Randalierer“ gezwungen gewesen sei, Maßnahmen zur Herstellung von öffentlicher Ordnung, Gesetz und Sicherheit zu ergreifen. Auch wenn sich erfreulicherweise einige Tageszeitungen diesem Tenor nicht anschließen, entsteht vor allem durch Verlautbarungen der Polizei und deren unkritische Verbreitung in Teilen der Öffentlichkeit doch wieder dieses Bild. Aber es entspricht nicht den Tatsachen. Wir, die VerfasserInnen und UnterzeichnerInnen dieses Briefes, haben an unterschiedlichen Orten an der Demonstration teilgenommen und über Stunden das Geschehen direkt verfolgt und teilweise dokumentiert.

Wir halten fest:

  • Der „schwarze“Block war bunt.
  • Die „Vermummung“ bestand vor allem aus Sonnenbrillen und Regenschirmen.
  • Der unmittelbare Vorwand der Einkesselung von über 1000 Personen über insgesamt 9 Stunden war das Abbrennen von 3 bengalischen Feuern.
  • Der Vorwurf der „passiven Bewaffnung“ ist aberwitzig und – wie Urteile aus Berlin bereits zeigen – unendlich dehnbar. Schon der Ausdruck „passive Bewaffnung“ verdreht die Tatsachen: ein Styropor-Schild beispielsweise ist ein Schutz, keine Waffe.
  • Im Blockupy-Bündnis bestand erklärtermaßen Konsens, dass von den DemonstrantInnen keine Eskalation ausgehen sollte – entsprechend verhielten sich die DemonstrantInnen, und zwar sowohl außerhalb wie innerhalb des Polizeikessels.
  • Dagegen war das Verhalten vieler PolizistInnen in hohem Maße übergriffig und unmittelbar körperverletzend.
  • Polizeitrupps sind mehrfach (wie auch schon am Vortag) in die stehende Menschenmenge hineingestürmt und haben DemonstrantInnen überrannt und niedergeworfen.
  • Vor unseren Augen ist Menschen ohne Vorwarnung, ohne Beteiligung an einer Rangelei o.ä. und ohne, dass eine Gefahrensituation vorgelegen hätte, Pfefferspray aus unmittelbarer Nähe direkt ins Gesicht gesprüht worden (über die Erblindungsrate der Pfefferspray-Wirkung wird derzeit diskutiert).
  • Vor unseren Augen sind wehrlose DemonstrantInnen misshandelt worden, indem ihnen bspw. der Kopf nach hinten gezogen und Mund und Nase zugehalten worden ist. Einige brachen daraufhin zusammen. Sie sind nur Dank der Initiative von TeilnehmerInnen der Demonstration versorgt worden.
  • Vor unseren Augen ist Menschen, die an Armen und Beinen zur Personalienfeststellung davon getragen wurden, von den sie tragenden Polizisten in die Seite und in den Unterleib getreten worden.
  • Vor unseren Augen wurde Menschen der Hals verdreht und die Arme verrenkt.
  • Vor unseren Augen erhielten Menschen, die sitzenblieben, als sie von der Polizei aufgefordert wurden, aufzustehen, ohne Vorwarnung Faustschläge mit Protektorenhandschuhen ins Gesicht.
  • Die so vorgehende PolizistInnen waren vermummt und insgesamt gibt es weder Namens- noch Nummernkennzeichnungen, so dass weder die Betroffenen noch wir als ZeugInnen die Möglichkeit hatten, diejenigen PolizistInnen zu identifizieren, die brutale körperliche Gewalt gegen Personen offenbar für ihre Dienstaufgabe halten.

Es geht hier nicht nur um das Recht auf freie Meinungsäußerung und Demonstration. Darüber hinaus geht es um das Recht auf körperliche Unversehrtheit derjenigen, die sich für gesellschaftliche Veränderungen engagieren und demonstrieren. Auf der Demonstration insgesamt, und insbesondere unter den betroffenen Eingekesselten und Verletzten, finden sich viele junge Menschen, jene also, die bekanntermaßen von den aktuellen sozialen Entwicklungen in Europa (Stichwort Jugendarbeitslosigkeit) besonders hart getroffen sind. Diese jungen Menschen – und mit ihnen viele andere Demonstrierende – auf das Klischee der irrationalen Störer zu reduzieren, ist nicht nur konkret unangemessen, es ist insgesamt politisch fahrlässig. Es verunglimpft Menschen, die sich um die krisenhaften Entwicklungen in unseren Gesellschaften in Europa sorgen und die sich deshalb engagieren. Und es behindert und diffamiert die dringend notwendige gesellschaftliche Debatte über eine Neuausrichtung der europäischen Politik in der Perspektive sozialer Partizipation und demokratischer Inklusion.

Dr. Stefanie Hürtgen, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Sozialforschung Frankfurt am Main, Lehrbeauftragte und Dozentin.
Dr. Isolde Ludwig, Mitarbeiterin des DGB-Bildungswerks Hessen.
Dr. Thomas Sablowski, Mitarbeiter des Instituts für Gesellschaftsanalyse der Rosa Luxemburg Stiftung.
Dr. Nadja Rakowitz, Geschäftsführerin des Vereins demokratischer Ärztinnen und Ärzte.
Kirsten Huckenbeck, Redakteurin und Lektorin, Lehrbeauftragte an der Fachhochschule Frankfurt am Main, Bildungsreferentin.
Dr. Margit Rodrian Pfennig, Universität Frankfurt am Main.
Michael Hintz, Buchhändler und Lehrbeauftragter an der Europäischen Akademie der Arbeit und der Fachhochschule Frankfurt am Main.
Michael Burbach, Frankfurt.
Kristina Weggenmann, Diplompädagogin
Dr. Bernhard Winter, Mitglied des Vorstands des Vereins demokratischer Ärztinnen und Ärzte.
Ralf Kliche, Lehrer an der Schule für Erwachsene Dreieich.
Dr. Jürgen Behre, Maintal.
Martin Dörrlamm, Sozialarbeiter Frankfurt am Main.
Edgar Weick, Frankfurt am Main.
Hagen Kopp, Aktivist der Gruppe „kein mensch ist illegal“, Hanau.
Katharina Vester, Frankfurt am Main

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