Der Stern hat am 22. Juli 2011 das geheime Dokumente zu den 121 Risiken beim Bau von Stuttgart 21 auszugsweise veröffentlicht.
Auf der Internetseite des Stern wurde dazu folgender Artikel veröffentlicht:
Der Stern hat am 22. Juli 2011 das geheime Dokumente zu den 121 Risiken beim Bau von Stuttgart 21 auszugsweise veröffentlicht.
Auf der Internetseite des Stern wurde dazu folgender Artikel veröffentlicht:
In seinem Text Dr. Geißlers Hokuspokus – oder so tun als ob entlarvt Christoph Strecker, Richter a.D. und Mitglied der AnStifter, den Schlichterspruch als einen Zaubertrick.
Alle Welt starrt wie das Karnickel auf die Schlange auf den Stresstest und hofft und fürchtet. Warum tun wir uns das eigentlich an? Er ist eine Folge der von Heiner Geißler moderierten Gespräche. Niemand ist verpflichtet, sich seinem Ergebnis zu unterwerfen.
Es wird nur so getan, als ob von dem Stresstest irgendetwas abhinge.
1. Den ich rief, den Geißler, werd ich nun nicht los!
Im großen Erschrecken über die Eskalation des Konflikts durch den brutalen Einsatz der Polizei am 30. September 2010 suchten Befürworter und Gegner des Projekts „Stuttgart 21″ das Gespräch miteinander unter der Leitung von Heiner Geißler. Seine Aufgabe war es, das Gespräch zwischen den Trägern und Gegnern des Projekts zu moderieren. Er hat auch durchaus verdienstvoll die Faktenklärung moderiert, mit der Einschränkung, dass keineswegs – wie von den Gegnern erhofft und von der Bahn angekündigt – „alle Fakten auf den Tisch“ kamen.
Obwohl es nicht Geißlers Auftrag war, den Konflikt zu entscheiden, wurde am Ende der Gespräche von ihm eine Meinungsäußerung erwartet, zu der er sich auch hinreißen ließ. Seither geistern seine Empfehlungen als „Schlichterspruch“ durch die Welt. Befürworter und Gegner des Tiefbahnhofsprojekts werden nicht müde, zu betonen, dass sie sich dem Spruch fügen werden.
Spätestens seit Geißler am 04. Juli in Tübingen bei einer Podiumsdiskussion sagen konnte, der Bahnhof werde sowieso gebaut, wird es höchste Zeit, uns von ihm zu emanzipieren. Wenn Geißlers Mitwirkung über die zeitweilige Deeskalation hinaus nicht geeignet war, nachhaltig Frieden zu schaffen, dann sind wir wieder dort, wo die Bürgerinnen und Bürger von Wyhl und Wackersdorf waren, ehe sie die dortigen Projekte durch ihren beherzten und friedlichen Widerstand zum Scheitern brachten. Dann mag die Polizei in Stuttgart eben die 17 Kilometer Wasserrohre bewachen, weil sie ja nie sicher sein kann, ob nicht doch jemand mit einem Akkubohrer unterwegs ist.
Was wir von Heiner Geißler bekommen haben, ist kein Spruch – es sind nur Sprüche!
Es wird nur so getan, als ob die Gespräche zu einem Ergebnis geführt hätten.
2. Er hat ja gar nichts an!
In Andersens Märchen „Des Kaisers neue Kleider“ musste erst ein Kind mit seinem gesunden Menschenverstand kommen, um zu sagen: Er hat ja gar nichts an! Ebenso ist es bei Heiner Geißlers Äußerungen. Es muss nur jemand sagen, dass sie nicht mehr sind als seine Privatmeinung.
Bei den Gesprächen wurde von allen Beteiligten und auch von Geißler selbst versäumt, seine Rolle zu klären. Er hat seine Erfahrungen mit Schlichtungen in Arbeitskämpfen auf die gemeinsame Erörterung von Stuttgart 21 übertragen. Bei der Schlichtung im Arbeitskampf geht es um einen Interessenausgleich zwischen den Tarifparteien. Der Schlichter erarbeitet einen als „Schlichterspruch“ bezeichneten Vorschlag, den die Parteien annehmen, ablehnen oder als Basis für weitere eigene Verhandlungen benutzen können. Er ist für niemanden verbindlich. Wird er nicht angenommen, ist die Schlichtung gescheitert, die Friedenspflicht endet, der Arbeitskampf kann weitergehen.
Solch eine Schlichtung waren die von Geißler moderierten Gespräche nicht. Die Verhandlungsdelegationen der Projektgegner sprachen nicht für Interessengruppen in einem Verteilungskampf, sondern für die von ihnen vertretenen Belange des Gemeinwohls. Geißlers Empfehlungen sollten auch keinem Interessenausgleich dienen, sondern den Protest abfedern.
Im Laufe der Zeit muss Geißler selbst zu der Einsicht gekommen sein, dass es mit der Autorität seines Spruchs wohl doch nicht so weit her ist; denn im Interview mit der Stuttgarter Zeitung am 17. Juni war plötzlich nicht mehr vom „Schlichterspruch“ die Rede, sondern von einer Vereinbarung: „Hier sind die Beteiligten, also die Projektträger, eine rechtliche Verpflichtung eingegangen… Insofern halte ich die Ergebnisse auch für rechtlich verbindlich. Das war eine vertragliche Festlegung.“
Wann, von wem und in welcher Form diese angeblichen Verpflichtungserklärungen abgegeben worden sein sollen, ist nicht erkennbar, es wird von Geißler auch nicht mitgeteilt.
Es wird nur so getan, als ob aus dem Ergebnis der von Geißler moderierten Gespräche Verpflichtungen für die Beteiligten resultierten.
3. Empfehlungen als Mogelpackung
Schon sprachlich ist klar, dass es sich nicht um eine Vereinbarung, sondern tatsächlich nur um Empfehlungen handelt. Im Text heißt es „Ich kann den Bau des Tiefbahnhofs nur befürworten, wenn …“; „… halte ich … folgende Verbesserungen für unabdingbar …“. Abschließend bezeichnet Geißler seine Empfehlungen ausdrücklich als „Vorschläge“: „Diese von mir vorgetragenen Vorschläge in den Ziffern 11 und 12 werden von beiden Seiten für notwendig gehalten.“
Von einer Vereinbarung ist nirgends die Rede.
Nachdem die Bahn allerdings immer wieder vorgibt, sich an die Empfehlungen halten zu wollen, lohnt sich ein Blick in deren Wortlaut:
Die größte Aufmerksamkeit genießt derzeit Geißlers Forderung nach einem so genannten „Stresstest“:
12. Die Deutsche Bahn AG verpflichtet sich, einen Stresstest für den geplanten Bahnknoten Stuttgart 21 anhand einer Simulation durchzuführen. Sie muss dabei den Nachweis führen, dass ein Fahrplan mit 30 Prozent Leistungszuwachs in der Spitzenstunde mit guter Betriebsqualität möglich ist. Dabei müssen anerkannte Standards des Bahnverkehrs für Zugfolgen, Haltezeiten und Fahrzeiten zur Anwendung kommen. Auch für den Fall einer Sperrung des S-Bahn-Tunnels oder des Fildertunnels muss ein funktionierendes Notfallkonzept vorgelegt werden. Die Projektträger verpflichten sich, alle Ergänzungen der Infrastruktur, die sich aus den Ergebnissen der Simulation als notwendig erweisen, bis zur Inbetriebnahme von S 21 herzustellen. Welche der von mir vorgeschlagenen Baumaßnahmen zur Verbesserung der Strecken bis zur Inbetriebnahme von S 21 realisiert werden, hängt von den Ergebnissen der Simulation ab.
Geißlers Empfehlungen, die „von beiden Seiten für notwendig gehalten“ werden (Zif. 12 letzter Satz), umfassen weitere Punkte, die zu Unrecht in der öffentlichen Wahrnehmung neben dem Stresstest in den Hintergrund getreten sind:
11.3. Die Gäubahn bleibt … erhalten und wird leistungsfähig … angebunden.
11.4. Im Bahnhof selber wird die Verkehrssicherheit entscheidend verbessert. Im Interesse von Behinderten, Familien mit Kindern, älteren und kranken Menschen müssen die Durchgänge gemessen an der bisherigen Planfeststellung verbreitert [werden], die Fluchtwege sind barrierefrei zu machen.
11.5. Die bisher vorgesehenen Maßnahmen im Bahnhof und in den Tunnels zum Brandschutz und zur Entrauchung müssen verbessert werden. Die Vorschläge der Stuttgarter Feuerwehr werden berücksichtigt.
11.6. Für das Streckennetz sind folgende Verbesserungen vorzusehen:
- Erweiterung des Tiefbahnhofs um ein 9. und 10. Gleis
- Zweigleisige westliche Anbindung des Flughafen-Fernbahnhofs an die Neubaustrecke
- Anbindung der bestehenden Ferngleise von Zuffenhausen an den neuen Tunnel von Bad Cannstatt zum Hauptbahnhof
- Ausrüstung aller Strecken von S 21 bis Wendlingen zusätzlich mit konventioneller Leit- und Sicherungstechnik.
Heiner Geißler kam bei der Schlichtung zu dem Ergebnis, Stuttgart 21 werde realisiert, allerdings als „Stuttgart 21 plus“ mit den genannten Verbesserungen. Die Möglichkeit, dass die Bahn sich um ihre vermeintliche vertragliche Festlegung nicht scheren werde, hat er vielleicht – so mag man zu seinen Gunsten annehmen – gar nicht in Betracht gezogen.
Erst wenn die Planungen einschließlich Kostenkalkulation diesen Erfordernissen angepasst sind, erst wenn die eventuell erforderlichen Genehmigungen beantragt und auch erteilt sind, lässt sich feststellen, ob die genannten Verbesserungen im Rahmen der bestehenden Planungen überhaupt möglich und wie hoch die damit verbundenen Kostensteigerungen sind. Das aber ist Voraussetzung für eine rationale Beantwortung der Frage, ob das Projekt sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar fortgesetzt werden kann. Bisher hat die Bahn nicht einmal mitgeteilt, welche Schritte bezüglich der weiteren Verbesserungen sie überhaupt eingeleitet hat.
Die Bahn wird ihre vom Schlichter beschworene Verpflichtung also keineswegs bereits damit erfüllt haben, dass sie der Öffentlichkeit eine Vorführung präsentiert hat, die sie „Stresstest“ nennt.
Von derartigen Erklärungen und Forderungen Heiner Geißlers ist aber nichts zu vernehmen. Mit der vertraglichen Verpflichtung scheint es wohl doch nicht weit her zu sein.
4. Hokus Pokus Fidibus
Es wird nur so getan, als ob durch einen Stresstest objektive Informationen über den Wert von Stuttgart 21 gewonnen werden könnten.
Ein „Test“ ist ein Verfahren, um intersubjektiv überprüfbare Aussagen über Eigenschaften eines Untersuchungsobjekts zu gewinnen. Das kann die Kenntnisse von Schülern in einem bestimmten Schulfach ebenso betreffen wie physikalische Eigenschaften von Materialien oder eben auch die Leistungsfähigkeit eines Bahnhofs. Methodische Voraussetzung für jede derartige Messung ist zunächst die Klärung der Eigenschaften, über welche eine Aussage getroffen werden soll, weiterhin ein Katalog der beobachtbaren Kriterien, aus deren Vorliegen Schlüsse auf das Vorliegen der Eigenschaften gezogen werden können, und schließlich eine intersubjektiv überprüfbare Methode der Messung mit vorher festgelegten Maßeinheiten. Die intersubjektive Überprüfbarkeit ist Voraussetzung dafür, dass die Ergebnisse diskutiert und gegebenenfalls auch von jemandem akzeptiert werden können, dessen bisherige Meinung durch sie widerlegt wird.
Bisher hatte es nicht den Anschein, dass ein methodisch sauberer und konsensfähiger Test geplant sei. Die Bahn beabsichtigt wohl eher, eine eindrucksvolle Vorführung der Leistungsfähigkeit des Tiefbahnhofs zu machen und danach alle Debatten zu beenden. Ob Geißler an eine bloße Vorführung oder an einen echten Test gedacht hat, ist seinen bisherigen Äußerungen kaum klar zu entnehmen. Vermutlich hat er sich zunächst gar keine methodischen Gedanken gemacht.
Für den gesunden Menschenverstand ist es nicht einsehbar, dass auf 8 Gleisen mehr Leistung und Qualität möglich sein sollen als auf 16 Gleisen, seit die Züge an beiden Enden Triebköpfe haben und das Wenden daher kaum zusätzlichen Zeitaufwand erfordert.
Wenn das nun gleichwohl bewiesen werden soll, dann drängt sich die Frage auf, ob dabei wohl auch alles mit rechten Dingen zugeht und es sich nicht um ein großes Hokuspokus handelt. Sie drängt sich besonders deshalb auf, weil die Bahn es sehr an Kooperation mit den Kritikern und an jeder Transparenz mangeln lässt.
Ein solches Verfahren erinnert sehr an die Zaubertricks, mit denen im Variété gelegentlich die Leute verblüfft werden.
So bin ich der Frage nachgegangen, was eigentlich die Präsentation des „Stresstests“ von der Vorführung eines Zauberkunststücks unterscheidet. Das Ergebnis meiner Überlegungen ist: Die Übereinstimmungen sind frappierend. Geißler und die Bahn müssen wohl noch einiges bieten, wenn das, was uns da vorgeführt wird, mehr sein soll als ein Hokuspokus.
Ein Zaubertrick besteht in der Regel aus den folgenden Elementen:
Diese Elemente können wir nun mit dem vergleichen, was uns als „Stresstest“ vorgeführt werden soll:
Bei diesen vielen Übereinstimmungen stellt sich ernsthaft die Frage: Gibt es denn überhaupt keinen Unterschied zwischen diesem so genannten Stresstest und einem Zauberkunststück?
Doch, einen Unterschied gibt es: Ich habe noch nie davon gehört, dass nach der Vorführung eines Zaubertricks ein Gutachter bestätigt hätte, die Frau sei tatsächlich zersägt worden.
In der Vaihinger Chronik von 1936 steht zu lesen, dass Vaihingen das Bahnhofsgelände, zu dem auch das Aurelisgelände gehörte, einst unentgeltlich abtrat. Die Gemeinde baute außerdem auf ihre Kosten eine Zufahrt zum Vaihinger-Bahnhof.
Ein PDF mit den relevanten Seiten aus der Chronik steht zum Download bereit. Klicken Sie dazu auf das Bild.
Stimmen Sie beim Bürgerhaushalt für den Kauf des Aurelis-Geländes durch die Stadt um das Gelände dann im Sinne der Vaihinger Bürger zu entwickeln und Unterschreiben Sie bei unserer Unterschriftenaktion!
Kauf und Entwicklung des ehemaligen Güterbahnhofgelände in Vaihingen zum Erholungs- und Freizeitbereich
Unterschriftenaktion
Weitere Informationen zum Themea Aurelisgelände finden Sie unter aurelis.vk21.de.
Dieser Brief von Christoph bezieht sich auf einen Kommentar von C. Bratzler in den Tagesthemen vom 27. Juni.
Sehr geehrter Herr Bratzler,
mit Erstaunen habe ich Ihren Kommentar über den aktuellen Status der Auseinandersetzung über Stuttgart 21 in den „Tagesthemen“ vom 27.6. vernommen. Was wird da tiefer gelegt – nur das Niveau der politischen Auseinandersetzung, wie Sie befürchten? Oder sollte sich der Stresstest zur Leistungsfähigkeit des (offiziell 4,1 Milliarden Euro teuren) Tiefbahnhofs gar zum Stresstest über die öffentlich-rechtliche Berichterstattung zu diesem Thema auswachsen?
Vorab bemerkt: Die Vorgehensweise der Bahn, im Stresstest dem gegenwärtigen, ERWEITERUNGSFÄHIGEN Fahrplan des Kopfbahnhofs die MAXIMALKAPAZITÄT des Tiefbahnhofs entgegenzusetzen, bedeutet schlichtweg, Birnen mit Äpfeln zu vergleichen – ein groß angelegtes Betrugmanöver. Aber mit derlei filigranen Details möchte ich Sie gar nicht behelligen. Wenn Sie allerdings über die Gemütsverfassung der S21-Gegner feststellen: „Es ist bitter, wenn die letzte Hoffnung stirbt“, muss ich fragen: Wieso letzte Hoffnung? Waren da im Schlichterspruch nicht zahlreiche weitere Anforderungen an den Bau (vom Verkehrsminister im Interview in der Sendung erwähnt, aber sonst – nicht nur von Ihnen, sondern auch im „Nachrichten“-Teil der Sendung – großzügig ignoriert): Notfall-. und Brandschutzmaßnahmen, Barrierefreiheit, Erhalt und Anbindung der Gäubahnstrecke, eine Stiftung zur Verwaltung des frei werdenden ehemaligen Gleisvorfelds (die sich inzwischen übrigens als juristisch unpraktikabel erwiesen hat) und, und, und… Alles schon vergessen, Herr Bratzler? Oder gar nicht gewusst? Das waren im „Schlichterspruch“ unabdingbare Voraussetzungen für die Realisierung von Stuttgart 21. Bis alle diese Aspekte von der Bahn angesprochen, geschweige denn diskutiert, durchkalkuliert und finanziert werden, wird noch viel Wasser den Nesenbachdüker hinunter fließen (für dessen Durchleitung unter dem künftigen Tiefbahnhof die DB seit über 13 Monaten händeringend einen Lieferanten sucht).
Pikant auch, dass Sie am Verhalten der Bahn nichts auszusetzen finden als die voreilige Veröffentlichung ungeprüfter, selbst ausgekochter Ergebnisse des Stresstests. Was ist mit der Verdopplung der Menge des beim Bau umzupumpenden Grundwassers, die die bautechnischen Annahmen der Bahn ad absurdum führt und von den Genehmigungen nicht abgedeckt ist? Was mit dem Abbruch der Arbeiten am Nordausgang durch den beauftragten Bahn-Lieferanten – aus Angst, dass sich das gegenwärtige Bahnhofsgebäude absenkt? Was mit der Lüge der Bahn, die während des selbst postulierten „Baustopps“ an die wenigen Stellen, wo sie es vermochte (z.B. am Bahnhofsdach) unverdrossen weitergearbeitet hat? Ihre bemühte, öffentlich-rechtlich-zwangsquotelnde Schuldzuweisung an die Bahn wegen einer Formalität, Herr Bratzler, wirkt hier peinlich und realitätsfern.
Aber Unwissenheit ist heilbar. Darum mein Tipp an Sie: Sollte Sie wieder einmal eine überfallartige Kommentaranfrage der Tagethemen-Redaktion zu einem Thema erreichen, von dem Sie überfordert sind: einfach krankmelden! Sie ersparen der ARD im Allgemeinen, dem SWR im Speziellen und sich selbst im ganze Speziellen einen unangenehmen Auftritt. Und die gesparte Zeit können Sie nutzen, um sich über aktuelle Themen wie Stuttgart 21 zu informieren. Denn die Hoffnung stirbt – im Gegensatz zu dem, was Sie meinen – zuletzt: Die Hoffnung auf den Erhalt unseres gut funktionierenden Kopfbahnhofs, aber auch auf die Beachtung elementarer Regeln der journalistischen Sorgfaltspflicht im SWR und in den „Tagesthemen“.
Daher meine Devise: Über das reden, wovon man etwas versteht, neue journalistische Höhen erklimmen und dann OBEN BLEIBEN, Herr Bratzler!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Zwangsgebühren-Zahler
Christoph
In der Filderzeitung vom 28. Juni 2011, ist in Reaktion auf unserer Presseerklärung folgender Artikel erschienen.
Die Schutzgemeinschaft Filder stellt den Stresstest für den Tiefbahnhof in Stuttgart grundsätzlich in Frage
Der Vorsitzende der Schutzgemeinschaft Filder e.V., Steffen Siegel, erklärt, warum der S-21-Stresstest ohne Berücksichtigung der Gäubahn-Problematik nicht aussagefähig sein wird: „Es kann nicht nur die „Insel Tiefbahnhof“ geprüft werden. Voraussetzung für einen sinnvollen Stresstest ist die exakte Bewertung aller Zulaufstrecken, und dies ist für den Filderbereich bisher nicht möglich.“
Man kann die Leistungsfähigkeit des Stuttgarter Tiefbahnhofs nicht bestimmen, wenn man nicht weiß, wie häufig z.B. Züge verspätet einfahren, sagt Siegel.
Für den Filderabschnitt 1.3 vom Gleisdreieck Rohr durch Leinfelden-Echterdingen bis hin zum Flughafen und zur Messe gibt es bis heute keine belastbaren Pläne, kein Planfeststellungsverfahren, und damit kein Baurecht.
Das Eisenbahnbundesamt hat bisher alle eingereichten Pläne zum (Filder-)Abschnitt 1.3 zurückgewiesen, da die „Planung nicht die erforderliche Reife hat“. Es ist nicht einmal klar, ob es ein zweites Gleis vom Messefernbahnhof zum Fildertunnel geben wird.
In den jetzt gehandelten, vorläufigen Plänen für die Filder gibt es viele höhengleiche Querungen, einspurige Streckenabschnitte, die im Gegenverkehr betrieben werden müssen. In Leinfelden-Echterdingen sollen die Fernzüge aus der Schweiz und Italien auf einer kilometerlangen Strecke auf den S-Bahngleisen im sogenannten Mischverkehr gefahren werden. Verspätete S-Bahnen aus Stuttgart, müssen diesen Zügen den Vortritt lassen, was die Verspätungen weiter vergrößert. All dies kann sich leicht so aufschaukeln, dass das gesamte System zusammenzubrechen droht. Der Filderbereich ist extrem störanfällig.
Ein weiterer entscheidender Kritikpunkt ergibt sich aus dem Schlichterspruch. Heiner Geißler formuliert dort, er halte (wörtlich) : „folgende Verbesserungen für
unabdingbar: …Die Gäubahn bleibt … erhalten und wird leistungsfähig … an den Tiefbahnhof angeschlossen“. Die Bahn beteuerte mehrfach, so auch Bahnchef Grube in Leinfelden-Echterdingen, dass sie sich daran halten wolle. Das hat jedoch gravierende Auswirkungen auf die S-21-Pläne. Steffen Siegel: „Der Erhalt der Gäubahn ist natürlich richtig, er würde aber das gesamte Gleis-System von S-21 vollständig ändern – bis hin zum Stuttgarter Tiefbahnhof,wo dann die Gäubahnzüge von der anderen Seite her einfahren würden. Dazu gibt es nicht einmal vorläufige Pläne.“ Wie soll dies im Stresstest Berücksichtigung finden? fragt die Schutzgemeinschaft. Alle Voraussetzungen für eine ehrliche Bewertung fehlen.
Die grundsätzliche Problematik des Stresstests wird beim geforderten Notfallkonzept besonders deutlich. Zitat aus dem Schlichterspruch: „Auch für den Fall einer Sperrung des S-Bahn-Tunnels oder des Fildertunnels muss ein funktionierendes Notfallkonzept vorgelegt werden.“ Je nachdem, ob der Fildertunnel oder der S-Bahn-Tunnel gesperrt ist, müsste der jeweils andere Tunnel im Notfallkonzept mit genutzt werden. Gäubahnen müssten den S-Bahntunnel nutzen und die S-Bahnen den Fildertunnel. Heute weicht die S-Bahn beispielsweise bei Problemen im S-Bahntunnel auf die oberirdische Gäubahnstrecke aus.
Fazit:
Das Original der Presseerklärung: PI_Stresstest_und_Gaeubahn.pdf
In Reaktion auf die zahllosen Presseberichte zu verletzten Polizisten haben die Parkschützer eine Presseerklärung veröffentlicht.
Wir haben heute folgende Presseerklärung an unseren Presseverteiler geschickt.
Alle weiteren Planungsschritte und Verhandlungen für das Aurelis-Gelände müssen gestoppt und der Kauf des Geländes muss vorbereitet werden!
In Vaihingen wurde in den letzten Jahrzehnten in gewaltigem Umfang gebaut. Als Folge hat sich das Verhältnis von grünen Erholungsflächen im Ort pro Einwohner stark verschlechtert und der Autoverkehr hat dramatisch zugenommen. Darum sollte die freie Fläche am Bahnhof (Aurelis-Gelände) ohne intensive Bebauung attraktiv gestaltet werden. Dabei bliebe auch die Frischluftschneise für Stuttgart erhalten.
Besitzer des ehem. Bahngeländes ist die Firma Aurelis. Aurelis will als Unternehmen den größtmöglichen Profit erzielen. Eine gelingende Stadtplanung muss jedoch auch andere Aspekte berücksichtigen. Die einzige Möglichkeit am Bahnhof eine weitere Betonwüste zu verhindern ist, dass die Stadt das Gelände kauft und selbst – im Sinne der Bürger/innen – entwickelt.
Der Vaihinger Bezirksbeirat hat im Mai 2011 parteiübergreifend (Fraktionen CDU, Freie Wähler, SPD, Grüne und SÖS/Linke) für einen Ankauf des Geländes durch die Stadt Stuttgart votiert! Ein vorläufiger Planungsstopp wurde in dieser Sitzung mit einer großen Mehrheit des Gremiums beantragt (11 zu 4 Stimmen).
Die „Betreuungsstadträte“ Sauer (CDU), Blind (SPD) und Stübel (FDP) haben das eindeutige Votum der Vaihinger Bezirksbeiräte ignoriert und beantragt, schnell weiterzuplanen! Darum haben wir (Vaihinger für den Kopfbahnhof (VK21) und die Initiative gegen den Fernomnibusbahnhof (IgFOB)) beschlossen, aktiv zu werden.
Wir werden in den kommenden Tagen ein Faltblatt zur Information in S-Vaihingen verteilen und beginnen, Unterschriften zu sammeln. Unserer Forderung dem Votum des Bezirksbeirats Vaihingen vom 10.5.2011 entsprechend alle weiteren Planungsschritte und Verhandlungen für das Gelände zu stoppen und den Kauf vorzubereiten, wollen wir so Nachdruck verleihen.
Unterschriften können im Internet unter http://campaign.vk21.de/petition geleistet werden oder beim K21-Infostand auf dem Vaihinger Markt, Samstags von 9 bis 12 Uhr abgegeben werden.
Die Presseerklärung als PDF: presseerklärung_aurelisgelände210611.pdf
Der Flyer steht unter aurelis zum Download bereit.