Antrag ans EBA: „Rückbau“ von Reinhard König,
Einwender und Sprecher des Bündnis Filderbahnhof Vaihingen
Mo 29.9.2014 14:15
Ich fasse mich hier sehr objektiv und reduziere es auf das Wesentlichste.
Ich möchte hiermit vor allem logisch nachweisen, dass dies ein Rückbau ist und zwar in 10 Punkten.
Warum sage ich das hier: Das EBA soll diese Logik rechtzeitig erkennen und die richtigen Schlüsse daraus ziehen.
Zunächst die Begriffs-Erklärung:
Mit Rückbau meine ich, dass das Neue, was hier beantragt wird, schlechter ist als das Vorhandene. Und das Vorhandene wir auch noch oben und unten abgeschnitten. Genaueres nachher.
Rückbau verstehe ich hier so wie es im §11 des Allgemeinen Eisenbahn- gesetzes, kurz AEG, steht: „dauernde Einstellung des Betriebs einer Strecke“ hier die heutige Stuttgarter Gäubahnstrecke.
Das heißt, wenn ich hier Gäubahn sage, meine ich nur den Stuttgarter Teil.
Ein Rückbau ist nach diesem §11 unter gewissen Bedingungen möglich, hier aber verboten, weil er weder beantragt noch genehmigt ist.
Der §11 AEG geht auf das Grundgesetz Art. 87e(4) zurück.
Natürlich bemüht sich die Bahn sehr, den Rückbau zu vertuschen. Wenn man will, sieht man es aber genau.
2. Grund, warum ich es hier sage: In meinen Einwendungen habe ich das Rückbau-Thema erwähnt und darauf auch eine Antwort von der Bahn bekommen. (Dank an das RP, dass ich die Antwort innerhalb einer Woche bekam) Allerdings sind die Antworten unverständlich und widersprüchlich. Im Punkt 3 komme ich darauf zurück.
Nun zu den 10 Punkten:
1 Die Streckenverlauf wird geändert: Das ist, für sich allein betrachtet, kein Rückbau, da der RE (Regionalexpress) und der IC auch jetzt in diesem Teil durchfährt, wenn alle Zugarten auf der neuen Strecke fahren könnte. Können sie aber nicht.
2 Der Halt Flughafen kommt hinzu: Ein Halt mehr ist eher eine Verbesserung. Natürlich muss er eine bestimmte Wichtigkeit haben, was hier unterschiedlich bewertet wird.
3 Auf der neuen Stuttgarter Strecke ist der Güterverkehr stillgelegt: Einen deutlicheren Rückbau gibt es nicht. Auf der neuen Strecke geht es nicht und auf der heutigen
– will die DB nicht, denn die Flächen sind verkauft,
– der Besitzer auch nicht, denn Stuttgart ist kein Verkehrsunternehmen,
– und die Zufahrt oben wird erheblich erschwert.
Hier die Antworten der Bahn dazu, sehr widersprüchlich:
545 Die Panoramastrecke wird für den Güterverkehr nicht benötigt.
/gleich danach dann doch/
Die Gäubahn wird nur noch ausnahmsweise als Alternativstrecke genutzt.
/war sie schon immer/
Für diese seltenen Ereignisse ist die Nutzung des Gegengleises in der Rohrer Kurve zumutbar und betrieblich unproblematisch.
594 In der Nebenverkehrszeit ist stündlich Güterverkehr möglich (bis Vai).
615 Die Gäubahn hat keine verkehrliche Bedeutung!
Das ist das gleiche wie §11: dauernde Einstellung des Betriebes einer Strecke: Der Güterbetrieb wird hier eingestellt.
Nur mündlicher Zusatz: Der Güterverkehr ist ein Reizwort für die Anwohner. Auch die wollen wir schützen, Die Bahn kann ihn leiser machen, macht sie auch mit dem Einbau besser Bremsen, pro forma. Allerdings viel zu langsam. Mit mehr Geld hier kann es viel schneller gehen und auch wirken.
4 Die gefährliche Ermöglichung der Scharrbelieferung allein ist ein Rückbau der Sicherheit. Jetzt gut, nachher weniger, siehe vorher. Zur 2 km Gegengleisfahrt sagt die Bahn „macht sie oft“, das ist richtig. Trotzdem: Im Vergleich ist der heutige Zustand sicherer und leistungsfähiger als der Neue!
5 Die Strecke Rohr-Flughafen muss 2x den Gegenverkehr kreuzen. Die Gefährdung ist größer als jetzt: Rückbau der Sicherheit, siehe vorher.
6 Die Strecke Rohr-Flughafen auf S-Bahn-Gleisen ist Rückbau da zeitlich limitiert, bisher gibt es keine Limitierung, Ausnahmegenehmigung.
7 Die Strecke Rohr-Flughafen läuft im gekoppelten Mischverkehr: Rückbau
a) siehe die verschiedenen Gutachten
b) Mit genau dem Argument „Mischverkehr ist schädlich“ trennt man bei S21 zwischen Cannstatt und Hbf den Fernverkehr und die S-Bahn. Und hier baut man ihn.
Zitat aus Pünktlichkeit S Bahn Präsentation 9.10.2013 Seite 14:
Zulaufstrecken auf die Tunnelstammstrecke haben Mischverkehr und sind somit alleine durch die S-Bahn nicht beherrschbar. Zitat Ende
8 Ausdünnung des S-Bahn-Verkehrs in Vaihingen durch die Blockade des Mischverkehrs. Punkt 8 ist die Auswirkung von 7.
9 Die Umfahrung der S-Bahn-Stammstrecke über die Gäubahn entfällt. Die Strecke wird in letzter Zeit fast täglich, im Durchschnitt vielleicht wöchentlich benötigt. Die Notfalllösung mit Bussen ist bei weitem schlechter als heute wo es für Vaihingen zeitgleich funktioniert.
Anmerkung: Mit dem Linientausch wollte die Bahn das Problem kaschieren. Der Tausch ist aber vom Verband eindeutig abgelehnt.
10 Der Halt Terminal ist für den Schienenverkehr insgesamt nicht zurückgebaut solange er belastbar funktionieren würde, siehe Gutachten. Betrachtet man den S-Bahn-Verkehr allein, ist es dagegen ein eindeutiger Rückbau.
Einschub: Ich darf den S-Bahn-Verkehr hier alleine betrachten, weil der Betreiber der S-Bahn (VRS) auch Projektträger ist.
Die Anzahl der Bahnsteige wird halbiert und die Eingleisigkeit wird noch über den Halt hinaus verlängert. Ob das fahrbar ist, kann man lang berechnen, darauf gehe ich hier nicht ein. Tatsache ist,
a) wenn er nur ein Gleis bräuchte, hätte man ihn vor 21 Jahren auch nur so gebaut.
b) es ist im Vergleich deutlich schlechter und anfälliger als jetzt.
Ich hoffe, dass der Rückbau oder die Verschlechterung jetzt für jeden klar ist. (natürlich außer den Bahn-Vertretern) Ich hoffe auch für das EBA, das diesen Abschnitt schon seit über 12 Jahren nicht bewilligt. Das einzige was jetzt zu den letzten vergeblichen Anlauf neu ist, ist die Ausnahmegenehmigung und die Doppelgleisigkeit zwischen NBS-Halt und Stuttgart.
PFA 1.3 Historie oder taktische Täuschung
Die 4 Zeilen mündlich weggelassen: 2002 Bahn beantragt den Abschnitt
2010 Ramsauer gibt befristete Ausnahme
2012 Filderdialog und der Versuch die Kosten und die Variante zu ändern
2013 Derzeitiger Versuch mit dem Druckmittel Zeit
Zum Schluß die beste Aussage, um auch was Positives zu sagen:
Die vorhandene bessere Variante „Gäubahnerhalt“ bis zum Kopfbahnhof und mit dem Vaihinger Halt, unter anderem zur Flughafenanbindung, ist eine weitaus sinnvollere und zudem kostengünstigere Lösung.
Zusatz 12.10.2014 Im Dokument Planfeststellungsunterlagen, Anlage 16.1
Schalltechnische Untersuchung – Betriebsphase Erläuterungsbericht
http://www.rpbwl.de/stuttgart/s21/A-16-Schall/A%2016-1/Anlage%2016.1_2013-09-16.pdf
steht der explizite Satz im Kapitel 2.4 5. Absatz (Seite 10 im pdf), Zitat:
Die bestehende Gleisanbindung von Stuttgart nach Vaihingen, die sogenannte
Gäubahnstrecke 4860, wird stillgelegt. Die S-Bahn-Verbindung zwischen Vaihingen und
Stuttgart bleibt erhalten. Um die Umleitung der Gäubahnzüge durch den Fildertunnel in
Richtung Singen zu ermöglichen, muss in das vorhandene Schienennetz im Bereich der
Rohrer Kurve eingegriffen werden. Die Züge, die auf der vorhandenen Strecke 4861
aus Richtung Flughafen kommen, werden auf einer neu zu bauenden Verbindungskur-
ve auf die Gleise der Strecke 4860 geleitet. Zur Anbindung der Verbindungskurve ist an
den bestehenden Gleisen, die nach wie vor für den S-Bahn-Verkehr genutzt werden, ein
erheblicher baulicher Eingriff im Sinne der 16. BImSchV erforderlich.
Zitat Ende
Der 1. Satz macht es illegal nach §11 AEG, weil dies nicht beantragt wurde.