PFA 1.3b: Brief an das Regierungspräsidium

Bereits Anfang Februar hatten wir das Regierungspräsidium angeschrieben um unserem Ärger über den Verzicht der frühen Bürgerbeteiligung im Verfahren für den PFA 1.3b Ausdruck zu verleihen. Am vergangenen Freitag (24.02.2017) haben wir dann als lapidare Antwort auf unserer Schreiben, das unten zu finden ist, die knappe Mitteilung erhalten, dass die Durchführung einer frühen Bürgerbeteiligung (es geht um die Gäubahnanbindung PFA 1.3b) im Ermessen der Vorhabenträgerin liege und diese im vorliegend Fall davon abgesehen habe. Wir würden im Rahmen des Anhörungsverfahrens obligatorisch beteiligt werden.

Hier nun unser ursprüngliches Schreiben an das Regierungspräsidium, dass später von diesem an das Eisenbahnbundesamt weitergeleitet wurde.

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus den Unterlagen des letzten Lenkungskreises S21 (07.11.2016) entnehmen wir, dass die Projekt-Stuttgart-Ulm GmbH am 28.09.2016 beim EBA die Planfeststellungsunterlagen für den PFA 1.3b eingereicht hat.

Seit Anfang 2015 gilt in Baden-Württemberg das Umweltverwaltungsgesetz, das für Vorhaben, die eine Planfeststellung erfordern, eine frühe Bürgerbeteiligung vor der Einreichung der Planunterlagen festlegt (§2: „… Der Vorhabenträger soll die Öffentlichkeit über die Ziele des Vorhabens, die Mittel, es zu verwirklichen, und die voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens unterrichten und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. …“).

Dass nach all den negativen Erfahrungen beim Projekt S21 auf diese frühe Bürgerbeteiligung für den PFA 1.3b verzichtet wurde, überrascht und verärgert uns sehr.

Bereits bei der öffentlichen Vorstellung des später zurückgezogenen Antrags für den PFA 1.3 durch die DB AG (Herr Schade) gab es zu den Planungen für die Rohrer Kurve extrem kritische Äußerungen der Vaihinger Bürger zu verkehrlichen Engpässen (Mischverkehr), aber auch zu den Themen des übermäßigen Eingriffs in ein Naherholungsgebiet (Wald) und zur Lärmentwicklung.

Wir sind weiterhin davon überzeugt, dass eine unveränderte Führung der Fern- und Regionalzüge über die jetzige Trasse der Gäubahn statt über den Flughafen die bessere Lösung ist – optimiert durch einen kostengünstigen Halt in Vaihingen. Aber wenn doch eine Rohrer Kurve nach ganz neuen Richtlinien (kreuzungsfrei, Tunnelprofil nicht auf S-Bahnen begrenzt) geplant wird, dann haben auch wir uns viele Gedanken gemacht, wie eine Trassierung leistungsfähig, aber auch mit geringem Eingriff in unser Naherholungsgebiet und wenig Lärm erfolgen kann.

Wir sind davon ausgegangen, unsere Überlegungen in der gesetzlich festgelegten frühen Bürgerbeteiligung mit den Vertretern des Vorhabensträgers zu erörtern. Leider hat die DB AG dies nicht ermöglicht. Hat sie denn dem EBA als zuständiger Behörde mitgeteilt, dass es keine frühe Bürgerbeteiligung gab (ebenso §2: „… Das Ergebnis der vor Antragstellung durchgeführten frühen Öffentlichkeitsbeteiligung soll der Öffentlichkeit und der Behörde spätestens mit der Antragstellung mitgeteilt werden. …“)? Eine derartige Mitteilung an die Öffentlichkeit ist nach unserer Kenntnis nicht erfolgt. Wir fordern Sie deshalb auf, die eingereichten Unterlagen zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben zurückzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen,

Vaihinger für den Kopfbahnhof

P.S. Unter http://www.bahnprojekt-stuttgart-ulm.de/uploads/tx_smediamediathek/2015-PFA_1_3b-Rohrer_Kurve_niveaufreie_Kreuzung_Osttunnel.png ist eine Neuplanung dargestellt, die unsere schlimmsten Befürchtungen bestätigt.

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