Es folgt ein Text von Karl Braig, der darum gebeten hat den Text möglichst weiter zu verbreiten.
Schon seit vier Jahren finden regelmässig Demonstrationen an den Baustellen von Stuttgart 21 statt. So auch am 30.4.2013 und am 16.7.2013, an diesen Tagen am Einfahrtsgelände Kurt–Georg-Kiesinger-Platz und am Wagenburgtunnel Westportal zu S21-Baustellen. Aufgrund dieser Versammlungen wurden von der Stadt Stuttgart, Amt für öffentliche Ordnung, Bussgeldbescheide gegen mich ausgestellt, mit der Begründung, ich hätte Platzverweise bei diesen Demonstrationen von der Polizei missachtet. Wie in dem Urteil des Verwaltungsgericht Stuttgart vom 13.6.2014, wo Gegnerinnen von Stuttgart 21 vor einer Baustelle protestierten, war das Handeln der Polizei, das Aussprechen eines Platzverweises, illegal. Diese Platzverweise sind willkürliche Massnahmen der Polizei in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft und der Stadt Stuttgart, um die Demonstrantinnen vor den Baustellen los zu werden und verstossen gegen das Grundrecht auf Versammlung. Dieses willkürliche und gesetzwidrige Massnahmen der Polizei und deren Hintermännern wurden in den letzten zwei Jahren immer öfters gegen die Demonstrierende eingesetzt. Nach neuesten Zeugenaussagen von Einsatzleitern der Stuttgarter Polizei bei Verhandlungen gegen S21-Gegnerinnen vor dem Stuttgarter Amtsgericht gab es immer wieder Treffen von Vertretern des Ordnungsamtes, der Staatsanwaltschaft und des Polizeipräsidiums, um Strategien zu entwickeln, wie der Protest gegen S21 eingedämmt werden kann. Dazu gab es ein von der Staatsanwaltschaft Stuttgart verfasstes Schreiben als Grundlage für das Verhalten der Polizei. Dieses Papier ist leider nicht veröffentlicht, doch es ist eindeutig, dass die Polizei sich nach diesen Leitlinien hält. Der Einsatzleiter oder der Gruppenleiter vor Ort entscheidet nach eigener Einschätzung aufgrund willkürlicher Kriterien, ob diese Ansammlung von Menschen eine Versammlung ist oder nicht. Das Versammlungsgesetz wird einfach ignoriert. Dieses Verhalten ist verfassungswidrig und wurde jetzt in der Entscheidung des Verwaltungsgerichts auch so gedeutet.
Damit ist der Willkür für das Handeln der Polizei Tür und Tor geöffnet. Dieses Verhalten hat sich in den letzten zwei Jahren bei vielen Polizeieinsätzen in Stuttgart durchgesetzt und wie die neuesten Demonstrationen zeigen auch nicht nach dem Verwaltungsgerichtsurteil geändert.
Das in unserm Grundgesetz verbriefte Recht auf Versammlung ist eines nach unserer braunen Vergangenheit der wichtigsten Gesetze, das Demonstrationen als Korrektiv für falsche politische Entscheidungen ermöglicht. Das immer stärker werdende Ignorieren dieses Grundrechts zeigt sich nicht nur hier in Stuttgart, sondern in ganz Deutschland, ja weltweit.
Ich bin nicht mehr bereit, für diesen Rechtsbruch der Polizei und deren Hintermännern sogar noch Bussgeld zu bezahlen.
Deshalb lehne ich die Abgabe einer Vermögensauskunft ab, die aufgrund dieser Zahlungsverweigerung gegen mich ergangen ist.
Der Obergerichtsvollzieher von Calw hat einen Haftbefehl gegen mich aufgrund eines Antrags der Stadt Stuttgart am 30.4.2013 erlassen. Mit mehreren Tagen Erzwingungshaft soll nun mein Wille gebrochen werden, die Verweigerung der Zahlung für ein rechtswidriges Verhalten auf zu geben.
Alles in allem bin ich nicht bereit dieses gesetzwidrige Verhalten der Betreiber von Stuttgart 21 und deren Helfershelfer, in diesem Fall die Stadt Stuttgart, die Staatsanwalt Stuttgart und das Polizeipräsidium Stuttgart weiter auch noch finanziell zu unterstützen und fordere diese Stellen auf, den Bussgeldbescheid zurück zu nehmen, sämtliche Strafverfahren gegen Stuttgart 21 – Gegnerinnen ein zu stellen und das an Umweltzerstörung und Energieverbrauch kaum zu übertreffende Projekt Stuttgart 21sofort ein zu stellen. Es wird immer deutlicher, dass diese Planungen auf Lug, Betrug und Korruption zustande gekommen sind und nur Nachteile für die Menschen in und um Stuttgart haben. Stuttgart 21 ist ein Verbrechen und muss sofort beendet werden
Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Plicht!
Karl Braig, 2.07.2014