Stuttgart-Vaihingen, den 8. Dezember 2013
Einwendung zum Planfeststellungsabschnitt 1.3
„Filderbereich mit Flughafenanbindung“ des Projekts „Ausbau- und Neubaustrecke Stuttgart – Augsburg – Bereich Stuttgart – Wendlingen mit Flughafenanbindung“
Befangenheit
Wir weisen das Regierungspräsidium als weisungsabhängige Behörde des Landes Baden-Württemberg wegen Befangenheit zurück. Das Land Baden-Württemberg ist als Projekpartner an die vereinbarte Projektförderungspflicht gebunden. Die Grundbedingung der Unparteilichkeit während des Planfeststellungsverfahrens und inbesondere im Falle einer Erörterungsverhandlung ist somit nicht gegeben.
Grundsätzliche Überlegung
Der Leistungsrückbau, den S21 als Gesamtprojekt nachweislich und unbestritten darstellt (Wikireal.org) muss vor allen anderen Überlegungen und Detailfragen grundsätzlich im Vordergrund stehen. Daher ist unserer Meinung nach eine Entscheidung über einzelne Planfeststellungsabschnitte, so auch über PFA 1.3, zurückzustellen bzw. darf dieser Abschnitt auf keinen Fall genehmigt werden. Ein Leistungsrückbau ist nicht zulässig, weder im großen Rahmen wie bei S21 mit insgesamt nur ca. 30 möglichen Zügen pro Stunde noch im kleinen Rahmen wie bei der Halbierung des bestehenden Flughafenbahnhofs für die S-Bahn. Ein Leistungsrückbau kann niemals dem Allgemeinwohl dienen.
Datenschutz
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat bei der Planänderung zum Grundwassermanagement die vollständigen Adressangaben der Einwender an die Deutsche Bahn AG weitergegeben. Dem haben die Einwender nicht zugestimmt. Sie sind davon ausgegangen, dass sie ihre Angaben nur zu dem Zweck angeben, damit das Regierungspräsidium Kontakt zu ihnen aufnehmen kann. Die Deutsche Bahn AG hat nicht zu interessieren, in welcher Straße die Einwender wohnen. Sie sollen sich mit der Begründung der Einwendung und der Besorgnis der Bürger auseinandersetzen und nicht Überlegungen dazu anstellen, wie hoch der Grad der Betroffenheit für die einzelnen Personen nach Meinung der DB sein darf. Verspätungen im S-Bahn-Verkehr wirken sich auf alle Fahrgäste aus und da macht es keinen Unterschied, ob der Einwender in Rohr oder in Waiblingen wohnt. Eine Antwort zu diesem Skandal vom Landesbeauftragten für Datenschutz steht bis heute aus (Stand: 08.12.2013).
Unzureichende Prüfung von Alternativen
In den Planfeststellungsunterlagen wurden Alternativen nur unzureichend geprüft, da diese nach Aussage der Projektträger nicht mit Ihren Zielen vereinbar sind. Eine weitere Begründung wurde nicht gegeben. Besonders zu kritisieren ist, dass die Lösung, die beim Filderdialog von einer deutlichen Mehrheit der Teilnehmer befürwortet wurde, nicht als Alternative untersucht wurde.
Fehlendes Notfallkonzept
Dies ist vor allem hinsichtlich der Panoramstrecke (Bestandsstreckenabschnitt Stuttgart–Vaihingen – Nordbahnhof“) problematisch. Die Panormastrecke ist bereits heute ein wichtiger Bestandteil des S-Bahn Notfallkonzepts. Bei einer Sperrung des S-Bahn Tunnels zwischen Feuersee und Universität wäre der Nahverkehrsknoten Stuttgart-Vaihingen mit seinen über 45.000 Einwohnern und mehr als 40.000 Arbeitsplätzen ohne die Panoramstrecke vom S-Bahn Verkehr abgehängt. Selbst bei aus Sicherheits- und Kapazitätsgründen fragwürdiger Nutzung des Filderaufstiegstunnels wäre im Notfall mit einer deutliche Verschlechterung im Vergleich zum Status Quo zu rechnen.
Mischverkehr
Insgesamt ergeben sich durch den auf dem Streckenabschnitt geplanten Mischverkehr erhebliche Einschränkungen und Störungen im S-Bahn- und Regionalverkehr. Der Filderabschnitt wird fahrplantechnisch nicht beherrschbar sein. Verspätungen und Ausfälle werden mehr noch als heute schon zur Tagesordnung gehören.
Die beim Filderdialog favorisierte Lösung mit einem RE-Halt in Stgt-Vaihingen und einem S-Bahn-Ringschluss über die Filder vermeidet Mischverkehr in diesem Abschnitt und bringt bei wesentlich geringeren Kosten einer großen Zahl von Bahnnutzern und Anwohnern sofort Vorteile. Dies ist die Lösung im Sinne des Allgemeinwohls!
Naherholung
Für ein äußerst fragwürdiges Bauvorhaben dürfen nicht 60.000 m² Wald, der als Sauerstofflieferant, Lärmschutz, Feinstaubfilter und Naherholungsgebiet dient und ferner 2 Gruppen des Waldkindergartens beherbergt, sinnlos geopfert werden.
Lärmbelastung für Vaihinger Bürger
Durch veränderte Kurvenradien von unter 300 m und weitere Weichen ergibt sich im Betrieb eine deutlich erhöhte Lärmbelastung für die Vaihinger Bürger.
Während des Baus ist mit einer hohen Belastung der Vaihinger Bürger zu rechnen. Bei Formulierungen wie „Eine Durchfahrung von Ortslagen soll weitestgehend vermieden werden.“ Ist bei Stausituationen, die auf der BAB 8 alltäglich sind, damit zu rechnen, dass über den gesamten Bauzeitraum von mehreren Jahren viele Fahrten über die Vaihinger Ortsmitte erfolgen werden. Die auf diese Weise verursachten Emissionen von Lärm und Luftschadstoffen sind für die Vaihinger Bürger völlig inakzeptabel.
Wirtschaftlichkeit
Bedingt durch die unzureichende Prüfung von Alternativen kann nicht nachgewiesen werden, dass die beantragten Bauvorhaben die kostengünstigste Variante darstellen und dass der Wirtschaftlichkeitsfaktor überhaupt über dem Wert 1 liegt. Anstatt einen Bahnhof 30 m tief unter der Erde zu versenken, wäre es günstiger den Vaihinger Bahnhof als Regional, bzw. Fernbahnhof auszubauen und einen Ringschluss nach Wendlingen zu schaffen. Damit verkürzt sich für viele Fahrgäste die Reisezeit und um einen oberirdischen Bahnhof zu betreiben bedarf es weder übermäßig viel Energie (95% aller Fahrgäste kommen ohne Aufzug und Rolltreppen aus) und die Kosten für Brandschutzmaßnahmen sind äußerst gering.
Finanzierung
Es gibt keinen detaillierten Finanzplan und es ist bis heute nicht geklärt, wer die jetzt schon aufgelaufenen Mehrkosten für die anderen Abschnitte trägt. Ebensowenig liegt ein Jahr nach der offiziellen Bekanntgabe der Mehrkosten immer noch kein Bericht des Bundesrechnungshofes vor. Deshalb muss es einen realistischen Plan mit aktuellen Preisen (z.B. Stahl) geben, damit es schlussendlich nicht zu einer Kostensteigerung von 50%, 100% oder mehr kommt. Eine Verschwendung von Steuergeldern können wir nicht gut heißen. Weder Privatpersonen noch die private Wirtschaft könnte es sich leisten so zu bauen. Auch die öffentliche Hand muß endlich lernen finanziell so umsichtig bauen, dass das Bauvorhaben nicht teurer wird, die Kosten im Rahmen bleiben und möglichst viele sinnvolle Projekte umgesetzt werden können, die den Regionalverkehr in der Fläche stärken.
Verkehr
Bereits heute steht Vaihingen durch Durchgangs-, Pendler- und Lieferverkehre vor dem Verkehrskollaps. Durch zusätzlichen Baustellenverkehr wird diese Situation weiter verschlimmert.
Zusätzlich werden in den Planunterlagen bestehende und viel genutzte Rad- und Wanderwege im Bereich der Rohrer Kurve nicht berücksichtigt.
ÖPNV-Knotenpunkt Vaihinger Bahnhof
Der Knotenpunkt Vaihingen bietet heute schon bessere und mehr Umsteigerelationen als der geplante Flughafenbahnhof. Neben 3 S-Bahn-Linien, 4 U-Bahn-Linien und etlichen regelmäßigen Buslinien gibt es auch zusätzliche Verbindungen, wie z.B. zur Messe Sindelfingen. Fahrgäste aus dem Norden kommend, bzw. vom Stuttgarter Hauptbahnhof fahren lieber mit einer der drei S-Bahn-Linien zum Vaihinger Bahnhof anstatt mit nur einer S-Bahn-Linie nach Goldberg, um in den Bus zur Sindelfinger Messe umzusteigen.
Vaihinger für den Kopfbahnhof
Pingback: Antwort auf VK21 Einwendung zum PFA 1.3 |